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Legge sulle dogane (LD)

Art. 64 LD dal 2023

Art. 64 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 64 Autorizzazione

1 Per gestire un deposito franco doganale è necessaria un’autorizzazione dell’UDSC.

2 L’UDSC rilascia l’autorizzazione se:

  • a. il richiedente risiede in Svizzera e offre garanzia per una gestione regolare del deposito franco doganale;
  • b. la vigilanza e il controllo doganali non comportano un dispendio amministrativo sproporzionato per l’UDSC; e
  • c. vi è garanzia che il deposito franco doganale è per principio aperto a tutti alle medesime condizioni.
  • 3 L’autorizzazione può:

  • a. essere vincolata ad oneri ed escludere l’immagazzinamento di determinate merci a rischio; o
  • b. prescrivere che determinate merci a rischio siano depositate in locali particolari.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 64 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF170021vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Vorstand; Recht; Berufung; Vorstands; Gesuchsgegners; Entscheid; Vorinstanz; Verein; Generalversammlung; Verfahren; Vereins; Massnahme; Beschlüsse; Sistierung; Gültig; Vorstandssitzung; Organ; Hauptverfahren; Anordnung; Gründung; Mitglied; Verfügung; Vorinstanzlich; Partei; Vorstandsmitglied; Vorinstanzliche; Trust
    ZHLF160051Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Verein; Gesuchsgegner; Vereins; Gesuchsteller; Vorstand; Einberufung; Berufung; Recht; Entscheid; Versammlung; Vorinstanz; Beschlüsse; Vereinsversammlung; Gesuchsgegnern; Vereinsmitglied; Vereinsmitglieder; Verfahren; Gericht; Unterlassungsfall; Vorsorglich; Mitglieder; Massnahmen; Bundesgericht; Organ; Parteien; Zuständige; Winterthur; Androhung; Gefasst
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 III 433 (5A_97/2018)Art. 84 ZGB; Stiftungsaufsicht; Beschwerdelegitimation. Voraussetzungen, unter denen Stiftungsratsmitglieder, Destinatäre und Dritte zur Beschwerde an die Stiftungsaufsichtsbehörde berechtigt sind (E. 4-7). Stiftung; Beschwerde; Stiftungsrat; Beschwerdeführerin; Stiftungsrats; Interesse; Urteil; Bundes; Stiftungsaufsicht; Beschluss; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Stiftungsvermögen; Vereins; Stiftungsaufsichtsbeschwerde; Aufsicht; Mitglied; Zweck; Stiftungsratsmitglied; Legitimation; Stifter; Legitimiert; Stiftungsvermögens; Nähe; Projekt; Beschwerdegegner; Praxis; Anzeige
    135 III 474 (5A_39/2009)Arresteinsprache (Art. 278 SchKG); Glaubhaftmachung der Arrestforderung (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), Gegenstand der Schuldbetreibung (Art. 38 Abs. 1 SchKG). Prüfung der Arrestforderung einer dänischen Gläubigerin, die sich auf ihr Eigentum an Wertschriften beruft und von der Schuldnerin, auf welche die Vermögenswerte weiter übertragen wurden, einen auf Geldzahlung gerichteten Ersatz verlangt (E. 2 und 3). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Arrest; Vermögenswerte; Recht; Eigentum; Vorinstanz; Konkurs; Glaubhaft; SchKG; Besitz; Liquidation; Konto; Schweiz; Gesellschaft; Eigentums; Forderung; Entscheid; Schaden; Gallen; Bereicherung; Dänische; Handlung; Rechtsgr; Eigentümer; Beschwerdegegnerin; Arrestforderung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-4517/2020HausinstallationenEigentümer; Beschwerde; Sicherheit; Sicherheitsnachweis; Beschwerdeführerin; Verfahren; Vorinstanz; Installation; Elektrische; Installationen; Pflicht; Liegenschaft; Recht; Elektrischen; Mängel; Netzbetreiberin; Baurecht; Weises; Verfügung; Erbringen; Sicherheitsnachweise; Baurechts; Frist; Sicherheitsnachweises; Periodische; Verfahrens; Vorliegende; Zustand; Urteil; Eigentümerwechsel
    C-7080/2016Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; B-act; Recht; Verstorbene; Erben; Cherung; Verstorbenen; Philippinen; Erbausschlagung; Rückerstattung; Einsprache; Erbschaft; Erbin; Tochter; Verfahren; Zuständig; Schweiz; Einreichung; Bestätigung; Behörde; Altersrente; Sicherungsgericht; Setzes

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2016.389Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Grundbuchsperre (Art. 266 Abs. 3 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Beschlag; Beschlagnahme; Konto; Grundbuch; Vermögenswerte; Einziehung; Liegenschaft; Grundbuchsperre; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Entscheid; Ersatzforderung; Beschwerdeführers; Verfahren; Angeordnete; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Urteil; Verfügung; Bundesgerichts;Kontos; Gericht; Verfügungen; Vorliegenden; Verfahrens
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