VRV Art. 64 - Breite
Einleitung zur Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 64 VRV vom 2022
Art. 64 III. Masse und Gewichte (1) Breite
Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. II 4 der V vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (AS 1995 4425). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 3519). (Art. 9 Abs. 1 und 4, 20, 25 SVG)
1 Motorfahrzeuge und Anhänger dürfen 2,55 m, klimatisierte Fahrzeuge, deren feste oder abnehmbare Aufbauten besonders für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschliesslich der Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind, 2,60 m breit sein. (2) Für den seitlichen Überhang der Ladung gilt Artikel 73 Absatz 2.
2 Arbeitsfahrzeuge, Tiertransportfahrzeuge, Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und Tierfuhrwerke dürfen eine Breite von 2,55 m auch auf Strassen aufweisen, auf denen eine Höchstbreite von 2,30 m signalisiert ist. (3)
3 Schneeräumgeräte dürfen breiter sein als die zu ihrem Einsatz verwendeten Fahrzeuge, müssen jedoch auffällig gekennzeichnet sein.
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. März 1994, in Kraft seit 1. April 1994 ([AS 1994 816]).
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Mai 1998, in Kraft seit 15. Mai 1998 ([AS 1998 1465]).
(3) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. 1 der V vom 2. Sept. 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1998 ([AS 1998 2352]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.