MWSTG Art. 63 - Verlagerung der Steuerentrichtung

Einleitung zur Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 63 MWSTG vom 2024

Art. 63 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 63 Verlagerung der Steuerentrichtung

1 Bei der ESTV registrierte und nach der effektiven Methode abrechnende steuerpflichtige Importeure und Importeurinnen können die auf der Einfuhr von Gegenständen geschuldete Steuer, statt sie dem BAZG zu entrichten, in der periodischen Steuerabrechnung mit der ESTV deklarieren (Verlagerungsverfahren), sofern sie regelmässig Gegenstände ein- und ausführen und sich daraus regelmässig beachtliche Vorsteuerüberschüsse ergeben.

2 Werden die im Verlagerungsverfahren eingeführten Gegenstände nach der Einfuhr im Inland noch bearbeitet oder verarbeitet, so kann die ESTV steuerpflichtigen Personen bewilligen, die bearbeiteten oder verarbeiteten Gegenstände ohne Berechnung der Steuer an andere steuerpflichtige Personen zu liefern.

3 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Verlagerungsverfahrens.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 63 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; MWSTG; Steuer; Galerie; Gericht; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Urteil; Bundes; Sinne; Verlagerung; Busse; Verlagerungsverfahren; VStrR; Recht; Berufung; Verfügung; Memorandum; Fall-Nr; Gerichts

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-601/2019MehrwertsteuerSteuer; MWSTG; Recht; Mehrwertsteuer; Vorsteuer; Urteil; Berechtigte; Steuerumgehung; Kunstwerke; Gesellschaft; Einfuhr; Verfahren; Berechtigten; Steuerpflicht; Einfuhrsteuer; Leistung; Vorsteuerabzug; Vermietung; Forderung; Kontrolle; BVGer; Entscheid; Schweiz; Vertrauen; Steuerperiode; Akten; Sachverhalt; Vertrauens; Verfahrens
A-714/2018ZölleGalerie; Kunst; Fall-; Akten; Fall-Nr; Einfuhr; Kunstwerk; Verlagerung; Kommission; Beschwerde; Verlagerungsverfahren; Kunstwerke; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Verkauf; Agreement; Consignment; Werke; Einfuhrsteuer; Verfahrens; Vertrag; Verfahren; Recht; Urteil; Verlagerungsverfahrens; MWSTG

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2013.4Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Daten; Datei; Dateien; Bundes; Durchsuchung; VStrR; Beschwerdekammer; Einfuhr; Gesuchsgegners; Entsiegelung; Untersuchung; Beschlagnahme; Verfahren; Beschlagnahmeverbot; MWSTG; Anwalt; Outlook-Archiv-Datei; Laptop; Bundesstrafgericht; Dokumente; Person; Papiere; Elemente; Kunstgegenstände
BE.2013.7Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; VStrR; Durchsuchung; Daten; Verfahren; Einfuhr; Entsiegelung; MWSTG; Papiere; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Verlagerungsverfahren; Kunst; Bundesstrafgerichts; Entsiegelungsgesuch; Importeur; Untersuchung; Person; Kunstgegenstände; Mehrwertsteuer; Hausdurchsuchung; Einfuhrsteuer; Papieren; Rechnung; Zusammenhang

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Geiger, Regine Schluckebier Kommentar2012