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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 57 SchKG vom 2023

Art. 57 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 57 a. Dauer (1)

1 Für einen Schuldner, der sich im Militär-, Zivil- oder Schutzdienst befindet, besteht während der Dauer des Dienstes Rechtsstillstand. (2)

2 Hat der Schuldner vor der Entlassung oder Beurlaubung mindestens 30 Tage ohne wesentlichen Unterbruch Dienst geleistet, so besteht der Rechtsstillstand auch noch während der zwei auf die Entlassung oder Beurlaubung folgenden Wochen.

3 Für periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge kann der Schuldner auch während des Rechtsstillstandes betrieben werden. (2)

4 Schuldner, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zum Bund oder zum Kanton Militär- oder Schutzdienst leisten, geniessen keinen Rechtsstillstand. (2)

(1) Fassung gemäss Art. 2 des BG vom 28. Sept. 1949, in Kraft seit 1. Febr. 1950 (AS 1950 I 57; BBl 1948 I 1218).
(2) (3)
(3) (4)
(4) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 57 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190240KonkurseröffnungKonkurs; Beschwerde; Schuldner; Konkursgericht; Konkursamt; Obergericht; Konkurseröffnung; Gläubigerin; SchKG; Horgen; Bezirksgericht; Urteil; Forderung; Gediehen; Anfrage; Bundesgericht; Telefon; Kantons; Schuldners; Ersucht; Obergerichts; Angefochten; überweisen; Vorgenommen; Nichtigkeit; Erschien; Verfahren
ZHPS170084Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibungs; SchKG; Beschwerdeführer; Ferien; Betreibungsferien; Vorinstanz; Pfändung; Betreibungshandlung; Dungsurkunde; Pfändungsurkunde; Zollikon; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Kanton; Zustellung; Obergericht; Aufschiebende; Beschluss; Zugestellt; Betreibungsamt; Frist; Beschwerdeführers; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Meilen; Schuldner; Bezirksgericht; Küsnacht-Zollikon-Zumikon

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 173Art. 19 Abs. 1 SchKG; Beginn des Fristenlaufs. Zustellung des kantonalen Beschwerdeentscheids an eine Postlagernd-Adresse: Frage offen gelassen, ob in Analogie zu der bei Briefkasten- und Postfachzustellungen geltenden Praxis die Sendung als am letzten Tag einer Frist von sieben Tagen ab Eingang bei der Bestimmungspoststelle zugestellt zu gelten hat (E. 1). Art. 57 Abs. 1 SchKG; Zivildienst. Die Zustellung von Zahlungsbefehlen während eines Zivildienstes des Betriebenen ist nichtig (E. 3).> Beschwerde; Betreibung; SchKG; Rechtsstillstand; Dienst; Schuldbetreibung; Konkurs; Entscheid; Zahlungsbefehl; Zustellung; Beschwerdeführer; Zivildienst; Frist; Zahlungsbefehle; Betreibungsferien; Schuldbetreibungs; Entlassung; Nichtig; Rechtsprechung; Schuldner; Obergericht; Betreibungen; Zugestellt; Sendung; Schutz; Dienste; Publikation; Schonzeit; Unterbruch; Aufsichtsbehörde
114 III 55Zustellung des Zahlungsbefehls an Samstagen; Fristenlauf für den Rechtsvorschlag (Art. 56 und 31 Abs. 1 SchKG). Betreibungsurkunden, insbesondere der Zahlungsbefehl, können dem Schuldner an einem Samstag genauso wie an jedem anderen Werktag - also unter Beobachtung der geschlossenen Zeiten vor 8 Uhr morgens und nach 7 Uhr abends - zugestellt werden. Im vorliegenden Fall begann die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlags am Samstag, 8. Oktober 1988, zu laufen und lief am Dienstag, 18. Oktober 1988, ab.
Samstag; Recht; Frist; SchKG; Zahlungsbefehl; Feiertag; Konkurs; Rechtsvorschlag; Schuldbetreibung; Fristen; Erkannt; Anerkannten; Rekurrent; Samstagen; Erhebung; Rechtsvorschlags; Fristenlauf; Staatlich; Samstag; Schuldbetreibungs; Zeiten; Bundesgericht; Sonntag; Gleichstellung; Zustellung; Zahlungsbefehls; Betreibungsferien; Konkurskammer; Rechtsprechung; Sinne
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