AIG Art. 50 - Auflösung der Familiengemeinschaft

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 50 AIG vom 2024

Art. 50 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 50 Auflösung der Familiengemeinschaft

1 Nach Auflösung der Ehe oder der Familiengemeinschaft besteht der Anspruch des Ehegatten und der Kinder auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach den Artikeln 42 und 43 weiter, wenn:

  • a. (1) die Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat und die Integrationskriterien nach Artikel 58a erfüllt sind; oder
  • b. wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen.
  • 2 Wichtige persönliche Gründe nach Absatz 1 Buchstabe b können namentlich vorliegen, wenn die Ehegattin oder der Ehegatte Opfer ehelicher Gewalt wurde oder die Ehe nicht aus freiem Willen geschlossen hat oder die soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland stark gefährdet erscheint. (2)

    3 Die Frist zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung richtet sich nach Artikel 34.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
    (2) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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    Art. 50 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOBKBES.2019.71Beweis- und Teileinstellungsverfügung der StaatsanwältinBeschuldigte; Staat; Beschuldigten; Aussage; Verfahren; Vorwürfe; Urteil; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Forderungsanspruch; Zeugin; Rückforderungsanspruch; Staates; Verhältnisse; Rechtsanwältin; Bundesgericht; Bundesgerichts; Grundsatz; Verfügung; Glaubhaftigkeit; Rechtspflege; Solothurn; Entschädigung; Beweiswürdigung; Einvernahme; Rechtsmittel; Kostennote
    BESK 2020 373Vergewaltigung, versuchte Nötigung, DrohungBeschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Urteil; Recht; Aussage; Ortschaft; Aussagen; Vergewaltigung; Drohung; Wohnung; Verfahren; Vorinstanz; Urteils; Täter; Freiheit; Anfang; Kammer; Nötigung; Freiheits; Vorfall; Freiheitsstrafe; Zeitraum; Schweiz; Gericht; Gericht; Einvernahme; Tätlichkeit

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2019.00357Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe.Aufenthalt; Recht; Schein; Familie; Indiz; Scheinehe; Familien; Aufenthalts; Aussage; Eheleute; Aufenthaltsbewilligung; Vorinstanz; Schweiz; Einvernahme; Indizien; Verfahren; Heirat; Rekurs; Parteien; Kennenlernen; Beweis; Kinder; Interesse; Kontakt; Migrationsamt
    SOVWBES.2023.279-Aufenthalt; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Integration; Recht; Beschwerde; Tochter; Sozialhilfe; Beschwerdeführerinnen; Apos; Ehemann; Akten; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Wegweisung; Urteil; Vorinstanz; Familie; Verlängerung; Trennung; Verfahren; Verfügung; Bundesgerichts; Ehegatte; Stunden

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-1524/2020Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Schweiz; Familie; Verfügung; Wegweisung; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Vater; Heirat; Vollzug; Ausländer; Gesuch; Schweizer; Akten; Mehrfachgesuch; Flüchtlingseigenschaft; Urteil; Beschwerdeführers; Behörde; Ehefrau; Rückkehr; Verfahren; Aufenthalts; Provinz; Cousin
    F-1621/2016nach Auflösung der FamiliengemeinschaftPartner; Partnerschaft; Recht; Bundes; Aufenthalt; Zustimmung; Aufenthalts; Vorinstanz; Kanton; Aufenthaltsbewilligung; Erteilung; Schweiz; Beziehung; Bundesverwaltungsgericht; SEM-act; Basel-Stadt; Beschwerdeführers; Migration; Urteil; Verfügung; Entscheid; Ausländer; Zeitpunkt; Behörde; Verlängerung; Niederlassungsbewilligung; Migrationsbehörde; Kantons; Anspruch

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Marc Spescha Zürich 2019
    Marc Spescha Kommentar Migrationsrecht2019