ZGB Art. 490 -
Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.
Art. 490 ZGB vom 2022
Art. 490 III. Siche?rungs?mittel
1 In allen Fällen der Nacherbeneinsetzung hat die zuständige Behörde die Aufnah?me eines Inventars anzuordnen.
2 Die Auslieferung der Erbschaft an den Vorerben erfolgt, sofern ihn der Erblasser nicht ausdrücklich von dieser Pflicht befreit hat, nur gegen Sicherstellung, die bei Grundstücken durch Vormerkung der Aus?lieferungspflicht im Grundbuch geleistet werden kann.
3 Vermag der Vorerbe diese Sicherstellung nicht zu leisten, oder ge?fährdet er die Anwartschaft des Nacherben, so ist die Erbschaftsver?waltung anzuordnen.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.