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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 49CrimPC from 2023

Art. 49 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 49 Procedural Acts at the Request of the Confederation or of another Canton Principles

1 The federal and cantonal public prosecutors and courts may request the criminal justice authorities of other cantons or of the Confederation to carry out procedural acts. The requested authority shall not examine whether the requested procedural acts are admissible or equitable.

2 The authorities of the requesting Canton or of the Confederation have jurisdiction to hear appeals against mutual assistance measures. Only the implementation of the mutual assistance measures may be contested before the authorities of the requested Canton or of the Confederation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 49 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2017 33AusstandBeschwerde; Ausstand; Beschwerdeführer; Verfahren; Ausstands; Beschwerdegegner; Ausweisung; Kantonsgericht; Verfügung; Gericht; Feststellung; Ausstandsgr; Recht; Einzelrichter; Richter; Vorliegen; Wullschleger; Negative; Schlichtungsbehörde; Feststellungsklage; Ausstandsgründe; Verfahrens; Ausstandsbegehren; Ausweisungsverfahren; Angefochten; Gerichtsperson; Ausstandsgesuch; Partei
SHNr. 51/2000/7 Art. 9 und Art. 23 JStPG; Art. 47 lit. b sowie Art. 48 Abs. 2 und Abs. 3 StPO. Amtliche Verteidigung im Jugendstrafverfahren Verteidigung; Amtliche; JStPG; Beschwerdeführer; Prozessordnung; Beschwerdeverfahren; Beantragt; Kinder; Verteidiger; Vorsorglich; Anspruch; Gewähren; Bestellung; Amtlichen; Verteidigers; wonach; Untersuchung; Hinaus; Besonderen; Kanton; Gerichtliche; Verfahren; Fragt; Obligatorischer; Vorschriften; Fälle; Zurückgelegt; Altersjahr

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.53 (AG.2019.649)mehrfacher Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts, der mehrfachen wiederholten Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung sowie der mehrfachen Übertretung gegen das Gesetz des Gastgewerbes des Kantons Basel-StadtBerufung; Anschlussberufung; Berufungsklägerin; Anschlussberufungsbeklagte; Ausländerinnen; Anschlussberufungsbeklagten; Frauen; Mehrfach; Mehrfache; Rechtswidrige; Zimmer; Rechtswidrigen; Rechts; Geldstrafe; Ausländern; Aufenthalt; Bewilligung; Schuldig; November; Urteil; Verfahren; Genannt; Vorgeworfen; Beschäftigung; []-; Gastgewerbegesetz; Werden; Sachverhalt; Gemäss; Führt
BSSB.2014.124 (AG.2016.260)versuchter Diebstahl, Diebstahl, Nötigung, Hausfriedensbruch sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BtMGBerufung; Berufungskläger; Gericht; Diebstahl; Urteil; Urteil; Gerichts; Berufungsklägers; Recht; Vollzug; Diebstahls; Messer; Basel; Recht; Diebstahls; Mehrfache; Freiheitsstrafe; Reststrafe; Ersucht; Sachen; Über; Entscheid; Person; Gericht; Einzelgericht; Entlassung; Gewerkschaft; Basel-Stadt; Zuzüglich; Einbezug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 108 (6B_780/2019)
Regeste
Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen
145 IV 259 (6B_315/2019)Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO; Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland. Ist der Zustellungsempfänger im Ausland wohnhaft, muss die Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich einen Hinweis enthalten, dass die Rechtsmitteleingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post übergeben werden muss oder fristwahrend auch bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland eingereicht werden kann (E. 1). Recht; Beschwerde; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung; Ausland; Frist; Ergebe; Enthalten; Schweiz; übergeben; Zustellung; Schweizer; Urteil; Beschwerdeführer; Verfügung; Diplomatischen; Entscheid; Hinweis; Schweizerischen; Regel; Konsularischen; Vertretung; Schweizerischen; Bundesgericht; -tägige; Hingewiesen; Rechtsprechung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.51Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Behörde; Kantons; Gesuch; Gericht; Ungarn; Tatort; Fahrzeug; Beschuldigten; Behörden; Gerichtsstand; Verfahren; Recht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Über; Leasingrate; Eschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Generalstaatsanwaltschaft; Übernahme; Behörde; Zuständig; Zuständigkeit; Bezahlt; Beschwerdekammer; Gefasst; Rechtshilfe
BG.2019.1Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Staats; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Schwyz; Gesuch; Gerichtsstands; Gallen; Glarus; Behörde; Verfolgung; Urkunde; Untersuchung; Behörden; Zuständig; Eschwerdekammer; March; Recht; Betrug; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Gerichtsstandsakten; Behörden; Taten; ÄNZIGER; Ersuchte; Beurteilung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ackermann Basler Kommentar, Strafrecht I2013
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