E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 45 StPO vom 2023

Art. 45 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 45 Unterstützung

1 Die Kantone stellen den Strafbehörden des Bundes und der anderen Kantone soweit erforderlich und möglich Räume für deren Amtstätigkeit und für die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen zur Verfügung.

2 Die Kantone treffen auf Gesuch der Strafbehörden des Bundes die erforderlichen Massnahmen, um die Sicherheit der Amtstätigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 45 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUB130169Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug Beschwerde; Beschwerdeführer; Verteidiger; Zwangsmassnahmengericht; Staatsanwaltschaft; Gutachter; Beschwerdeführers; Gutachten; Störung; Verteidigers; Fängnis; Bipolar; Gefängnis; Verfahren; Urteil; Schuld; Bipolare; Recht; Verfügung; Begutachtung; Drogen; Akten; Arztbericht; Spital; Fest; Verfahren; …-Spital; Lasse
GRSF-03-14ambulante Behandlung im Sinne von Art. 44Recht; Sicht; Tuung; Nugtuung; Genugtuung; Angeklagte; Opfer; Handlung; Fache; Mehrfache; Fachen; Täter; Mehrfachen; Delikt; Tigen; Akten; Schaden; Häsionsklage; Diebstahl; Tasche; Adhäsionsklage; Gericht; Recht; Gericht; Anklage; Aussage

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 Ia 320Garantie der persönlichen Freiheit. Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Tessiner Strafverfahren; gesetzliche Grundlage, Haftdauer. Im Kanton Tessin wird die Haft während des Untersuchungsverfahrens von Art. 45 StPO geregelt und der Ablauf der in dieser Bestimmung vorgesehenen bzw. nach dieser Bestimmung verlängerten Fristen zieht automatisch die Beendigung der Haft nach sich. Nach Anklageerhebung wird die Haft jedoch von Art. 44 StPO geregelt, welche nur mit dem Wegfall der sie begründenden Voraussetzungen endet. Della; Mente; Dell'; Esser; Libertà; Preventiva; Istruttori; Carcerazione; Detenzione; D'accusa; Delle; Assise; Ordine; Termini; Arresto; L'imputato; L'atto; Ricorrente; Provvisoria; Stato; Decisione; Carcere; Oltre; Proroga; Dall'; Ottobre; Pubblico; Istruttoria; Preventivo; L'art

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2019.7Revisionsgesuch (Art. 410 ff. StPO)Bundes; Kammer; Revision; Berufung; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Urteil; Revisionsgesuch; Beschwerde; Entscheid; Gesuchsteller; Beschluss; Urteils; Sache; Revisionsinstanz; Bundesanwaltschaft; Schmid; Praxiskommentar; Petit; Moreillon/Parein-Reymond; Bundesgerichts; Commentaire; Früheren; Bundesgesetzes; StBOG
SK.2010.31Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2-5 i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. b und c aBetmG), versuchte Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), evtl. strafbare Vorbereitungshandlungen zu Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 183 Ziff. 1 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 StGB), Gehilfenschaft zu strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB)Unverständlich; Bundes; Betäubungsmittel; Recht; Schuldig; Verfahren; Beschuldigte; Recht; Sagt; Er; Verfahren; Person; Verfahrens; Ja; Bundesanwaltschaft; Vorbereitung; Telefon; Gespräch; Täter; Hanfs; Vorbereitungshandlung; Betäubungsmittelgesetz; Anklage; Beschuldigten; Laden; Vorbereitungshandlungen; Verteidiger
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz