FIDLEG Art. 44 - Aufteilung

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 44 FIDLEG vom 2024

Art. 44 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 44 Aufteilung

1 Der Prospekt kann aus einem einzigen Dokument oder aus mehreren Einzeldokumenten bestehen.

2 Besteht er aus mehreren Einzeldokumenten, so kann er aufgeteilt werden auf:

  • a. ein Registrierungsformular mit den Angaben zum Emittenten;
  • b. eine Effektenbeschreibung mit den Angaben zu den Effekten, die öffentlich angeboten werden oder die zum Handel auf einem Handelsplatz zugelassen werden sollen;
  • c. die Zusammenfassung.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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