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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 432CrimPC from 2023

Art. 432 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 432 Rights in relation to the private claimant and the complainant

1 The accused, if acquitted, is entitled to appropriate damages from the private claimant in respect of expenditure incurred in relation to the civil claim.

2 If the accused is acquitted of an offence prosecuted only on complaint, the complainant may be required to compensate the accused for expenditure incurred in the proper exercise of his or her procedural rights, provided the complainant has brought about the proceedings wilfully or through gross negligence or has obstructed their conduct.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 432 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220487Versuchte schwere KörperverletzungPrivatkläger; Privatklägers; Berufung; Recht; Staat; Amtlich; Rechtsmittel; Staats; Privatklägerschaft; Kantons; Frist; Unentgeltlich; Beschuldigte; Verteidigung; Amtliche; Verfahren; Beschwerde; Unentgeltliche; Urteil; Berufungsverfahren; Verfahrens; Amtlichen; Präsidialverfügung; Entschädigung; Begründete; Voraussetzung; Bezahlen; Prozessführung; Sicherheitsleistung; Bundesgerichts
ZHUE220025NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Recht; Staatsanwaltschaft; Recht; Nichtanhandnahme; Zähler; Bundesgericht; Verfahren; Hausfriedensbruch; Aussage; Bundesgerichts; Oberland; Hausfriedensbruchs; Werke; Erhob; Räumlichkeiten; Akten; Glaubhaft; Willen; Entschädigung; Beschwerdeverfahren; Zählerstand; Werden; Strom; Abzulesen; Betreten; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.172 (AG.2021.315)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Geheim; Amtsgeheimnis; Person; Gemäss; Liegen; Verfahren; Bestand; Werden; Treten; Amtsgeheimnisverletzung; Einstellung; Mittelbar; Straftat; Unmittelbar; Information; Strafverfahren; Verwaltungsrat; Rechtlich; Stellt; Verfahrens; Worden; Ausstand; Vorliegend; Einstellungsverfügung; Hätte
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 47 (6B_582/2020)
Regeste
 a Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 2, Art. 433 Abs. 1 lit. b StPO ; Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde. Das rechtlich geschützte Interesse der Privatklägerschaft ist gegeben, weil der Entscheid über die Kostentragung die Entschädigungsfrage präjudiziert (E. 4.1).
Privatklägerschaft; Verfahren; Person; Verfahren; Beschuldigte; Entschädigung; Beschwerde; Staat; Verfahrens; Beschuldigten; Antragsdelikt; Berufung; Offizialdelikt; Urteil; Rechtsmittel; Staats; Beschwerdeverfahren; Einstellung; Obsiegende; Zulasten; Antrag; Verfolgung; Rechtlich; Antragsdelikte; Entschädigungspflichtig; Offizialdelikte; Berufungsverfahren; Beschwerdeführerin; Antragstellende; Verfahrensrechte
141 IV 476Art. 429 Abs. 1 lit. a, Art. 432 Abs. 1 und 2 sowie Art. 436 Abs. 1 StPO; Einstellung des Verfahrens; Beschwerde der Privatklägerschaft; Entschädigung der beschuldigten Person im Beschwerdeverfahren. In BGE 139 IV 45 hat das Bundesgericht entschieden, dass es dem gesetzgeberischen Willen entspricht (vgl. Art. 432 Abs. 1 und 2 StPO), der Privatklägerschaft die Verteidigungskosten der beschuldigten Person aufzuerlegen, wenn nur die Privatklägerschaft die Berufung gegen einen erstinstanzlichen Freispruch erhebt. Diese Rechtsprechung ist restriktiv anzuwenden. Sie ist nur massgebend, wenn ein vollständiges gerichtliches Verfahren stattfand und der erstinstanzliche Entscheid einzig von der Privatklägerschaft weitergezogen wird. Hingegen ist sie nicht auf den Fall auszuweiten, bei welchem die Privatklägerschaft eine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung erhebt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 1). Procédure; Recours; Plaignant; Prévenu; Partie; Indemnité; Plaignante; Pénal; Frais; L'Etat; Charge; Cause; Avait; Contre; Arrêt; Décision; Pénale; Défense; Indemnités; L'arrêt; Droit; été; D'une; Instance; Privatklägerschaft; Dépenses; Tribunal; Occasionnées; Devant; Public

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.169AEinstellung des Verfahrens (Art. 322 Abs. 2 StPO). Rückzug (Art. 386 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschluss; Partei; Entschädigung; Verfahren; Parteien; Rechtsmittel; Beschwerdekammer; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Beschwerdegegner; Erhoben; Parteientschädigung; Beschwerdeführer; Beschwerdeverfahren; Bundesanwaltschaft; Eingabe; Erhobene; Gerichtskosten; Vorliegenden; Verfahrens; Rückzug; Privatklägerschaft; Vernehmen; Rempfler
BB.2017.43Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO).Beschwerde; Bundes; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Verfahren;Verfahren; Partei; Bundesstrafgericht; Verfügung; Beschwerdekammer; Verfahrens; Entschädigung; Bundesstrafgerichts; Parteien; Vermögenswerte; Bundesgericht; Gericht; Wirtschaftlich; Leisteten; Beschwerdegegnerin; Bundesanwaltschaft; Untersuchung; Entscheid; Beschlagnahme; Konto; Geleisteten; Vorliegenden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wehrenberg, FrankBasler Kommentar Strafprozessordnung2014
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