FIDLEG Art. 43 - Zusammenfassung

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 43 FIDLEG vom 2024

Art. 43 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 43 Zusammenfassung

1 Die Zusammenfassung soll einen Vergleich unter ähnlichen Effekten erleichtern.

2 In der Zusammenfassung ist deutlich hervorzuheben, dass:

  • a. sie als Einleitung zum Prospekt zu verstehen ist;
  • b. sich der Anlageentscheid nicht auf die Zusammenfassung, sondern auf die Angaben des gesamten Prospekts stützen muss;
  • c. eine Haftung für die Zusammenfassung nur für den Fall besteht, dass diese irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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