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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 403CPC from 2023

Art. 403 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 403 Coordination provisions

The coordination of this Code with provisions of other enactments is dealt with in Annex 2.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 403 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2018 157Verfahrenskosten und EntschädigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Recht; Verfahrens; Regionalgericht; Privatklägerin; Rechtlich; Verfahren; Eingabe; Kontakt; Partei; Verhalten; Verfahrens; Gericht; Verfügung; Entschädigung; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Rechtliche; Prozess; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Eingaben; Parteien; Beschwerdekammer; Zivilrechtlich; Verfahrenskosten
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