E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure civile (CPC)

Art. 389 CPC de 2023

Art. 389 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 389 Recours contre la sentence Chapitre 1 Recours Recours au Tribunal fédéral

1 La sentence arbitrale peut faire l’objet d’un recours devant le Tribunal fédéral.

2 La procédure est régie par la loi du 17 juin 2005 sur le Tribunal fédéral (1) sauf disposition contraire du présent chapitre.

(1) RS 173.110

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 389 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRERZ-11-18Konstituierung SchiedsgerichtGesuch; Richter; Schiedsrichter; Gericht; Gegnerin; Recht; Stellerinnen; Suchstellerinnen; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Partei; Gesuchstellerinnen; Lehnung; Partei; Schiedsgericht; Trete; Ablehnung; Hängigkeit; Parteien; Unabhängig; Vertrag; Schiedsgerichts; Unabhängigkeit; Vertrete; Gericht; Rische; Mitglied
GRERZ-11-19Ernennung eines SchiedsrichtersGericht; Gesuch; Richter; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Stellerinnen; Rische; Schweiz; Gesuchstellerinnen; Partei; Nennung; Schiedsgerichts; Schweizer; Ernennung; Zusammenarbeit; Vorliege; Gericht; Kantons; Menarbeitsvertrag; Graubünden; Zelrichter; Tonsgericht; Kommentar; Zusammenarbeitsvertrag; Genden

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 157 (4A_475/2016)Art. 389 ff. ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittelverzicht. Zulässigkeit des Verzichts auf die Beschwerde nach Erlass des internen Schiedsentscheids (E. 1.2).
Beschwerde; Recht; Rechtsmittel; Beschwerdeführerin; Partei; Beschwerdegegnerin; Verzicht; Schiedsentscheid; Parteien; Intern; Erheben; Wille; Urteil; Interne; Entscheid; Willen; Entschieden; Schiedsentscheids; Verzichte; Recht; Gültig; Bundesgericht; Vertreter; Internen; Entscheids; Schiedsgericht; Verzichten; Rechtsmittelverzicht; Wortlaut; Erlass
98 II 191Strassenbau auffremdem Boden, Gewährleistung. 1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG, Art. 674 ZGB. Neue rechtliche Begründung in der Berufungsschrift. Begriff des Überbaues im Sinne von Art. 674 ZGB. Anwendung des Begriffes auf eine Strasse (Erw. 2). 2. Art. 973 ZGB, Art. 192 Abs. 1 und 194 Abs. 1 OR. Der gutgläubige Käufer eines Grundstückes braucht sich ein zwischen seinen Rechtsvorgängern vereinbartes, im Grundbuch aber nicht eingetragenes Wegrecht nicht entgegenhalten zu lassen, kann folglich vom Richter nicht verlangen, gegen die Gefahr der Entwehrung geschützt zu werden (Erw. 3). 3. Art. 197 und 201 OR. Anlegung einer Strasse als körperlicher Mangel eines Baugrundstückes. Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers, der sich auf den Grundbuchplan verlässt (Erw. 4). Strasse; Grundstück; Parzelle; Recht; Klagte; Grundbuch; Beklagten; Kantonsgericht; Strassen; Grüebler; Wegrecht; Sigrist; Überbau; Grundbuchplan; Urteil; Moosstrasse; Vereinbarte; Mainetti; Haftung; Parzellen; Berufung; Projekt; Käufer; Verlängerung; Kaufte; Rechtsauffassung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz