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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 389CPC from 2023

Art. 389 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 389 Appellate Remedies Chapter 1 Objections Objection to the Federal Supreme Court

1 An arbitral award is subject to objection to the Federal Supreme Court.

2 The procedure is governed by the Federal Supreme Court Act of 17 June 2005 (1) , unless otherwise provided in this Chapter.

(1) SR 173.110

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 389 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRERZ-11-18Konstituierung SchiedsgerichtGesuch; Richter; Schiedsrichter; Gericht; Gegnerin; Recht; Stellerinnen; Suchstellerinnen; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Partei; Gesuchstellerinnen; Lehnung; Partei; Schiedsgericht; Trete; Ablehnung; Hängigkeit; Parteien; Unabhängig; Vertrag; Schiedsgerichts; Unabhängigkeit; Vertrete; Gericht; Rische; Mitglied
GRERZ-11-19Ernennung eines SchiedsrichtersGericht; Gesuch; Richter; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Stellerinnen; Rische; Schweiz; Gesuchstellerinnen; Partei; Nennung; Schiedsgerichts; Schweizer; Ernennung; Zusammenarbeit; Vorliege; Gericht; Kantons; Menarbeitsvertrag; Graubünden; Zelrichter; Tonsgericht; Kommentar; Zusammenarbeitsvertrag; Genden

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 157 (4A_475/2016)Art. 389 ff. ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittelverzicht. Zulässigkeit des Verzichts auf die Beschwerde nach Erlass des internen Schiedsentscheids (E. 1.2).
Beschwerde; Recht; Rechtsmittel; Beschwerdeführerin; Partei; Beschwerdegegnerin; Verzicht; Schiedsentscheid; Parteien; Intern; Erheben; Wille; Urteil; Interne; Entscheid; Willen; Entschieden; Schiedsentscheids; Verzichte; Recht; Gültig; Bundesgericht; Vertreter; Internen; Entscheids; Schiedsgericht; Verzichten; Rechtsmittelverzicht; Wortlaut; Erlass
98 II 191Strassenbau auffremdem Boden, Gewährleistung. 1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG, Art. 674 ZGB. Neue rechtliche Begründung in der Berufungsschrift. Begriff des Überbaues im Sinne von Art. 674 ZGB. Anwendung des Begriffes auf eine Strasse (Erw. 2). 2. Art. 973 ZGB, Art. 192 Abs. 1 und 194 Abs. 1 OR. Der gutgläubige Käufer eines Grundstückes braucht sich ein zwischen seinen Rechtsvorgängern vereinbartes, im Grundbuch aber nicht eingetragenes Wegrecht nicht entgegenhalten zu lassen, kann folglich vom Richter nicht verlangen, gegen die Gefahr der Entwehrung geschützt zu werden (Erw. 3). 3. Art. 197 und 201 OR. Anlegung einer Strasse als körperlicher Mangel eines Baugrundstückes. Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers, der sich auf den Grundbuchplan verlässt (Erw. 4). Strasse; Grundstück; Parzelle; Recht; Klagte; Grundbuch; Beklagten; Kantonsgericht; Strassen; Grüebler; Wegrecht; Sigrist; Überbau; Grundbuchplan; Urteil; Moosstrasse; Vereinbarte; Mainetti; Haftung; Parzellen; Berufung; Projekt; Käufer; Verlängerung; Kaufte; Rechtsauffassung
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