E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 380CrimPC from 2023

Art. 380 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 380 Final or non-contestable decisions

Where this Code provides that a decision is final or non-contestable, there is no appellate remedy in respect of that decision under this Code.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 380 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH170322Verschiebung Hauptverhandlung Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Hauptverhandlung; Bezirk; Rechtsmittel; Bülach; Verschiebung; Verteidiger; Entscheid; Unentgeltliche; Angefochtene; Bülach; Vorinstanz; Verfahren; Bundesgerichts; Bezirksgericht; Rechtspflege; Empfang; Verschiebungsgesuch; Gesuch; Angefochtenen; Hernach; Bundesgerichtsgesetz; Kammer; Beschwerdeführers; Statthalteramt; Aufschiebende; Kantons
ZHUH170030Wiederaufnahme (Art. 55a Abs. 2 StGB)Beschwerde; Verfahren; Sistierung; Verfahrens; Wiederanhandnahme; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Recht; Untersuchung; Schmid; Beschwerdegegnerin; Gericht; Bundesgericht; Praxis; Schmid; Verfügung; Entscheid; Kantons; Definitiv; Basel; Praxiskommentar; Opfer; Riedo/Allemann; Widerruf; Landshut/Bosshard; Riedo/Allemann; Rechtsmittel; Handbuch
Dieser Artikel erzielt 22 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.219 (AG.2019.745)Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl Beschwerde; Beschwerdeführer; Werden; Beschlagnahme; Betreffend; Dezember; Welche; Beschlagnahmebefehl; Gegenstände; Hausdurchsuchung; August; Staatsanwaltschaft; Gemäss; Verfahren; Tatverdacht; Durchsuchung; Verfügung; Angefochten; Beschlagnahmt; Auflage; Kommentar; Wurden; Worden; Werden; Könne; Person; Begründung; Entscheid; Kosten
BSBES.2019.99 (AG.2019.542)Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Durchsuchung; Verfügung; AaO; Verfahren; Werden; Mobiltelefone; Schriftlich; Beschlagnahme; IPhone; Gemäss; Siegelung; Interesse; Entsiegelung; Stellt; Guidon; Zwangsmassnahme; Aktuell; Betreffen; Erhoben; Schweiz; Verfügungen; Strafprozessordnung; Entscheid; Bundesgericht; IPhones; Zwangsmassnahmengericht
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.22Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies aStGB), qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB), eventualiter mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB), Steuerbetrug (Art. 186 Abs. 1 DBG und § 261 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Zürich). Schuldig; Beschuldigte; Recht; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Vermögens; Verfahren; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Werte; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Über; Geschäftsbesorgung; Vermögenswert; Zahlungen; Ungetreue; Vermögenswerte; Gericht; Höhe; Täter; Verfahren; Einziehung; Bestechung
RH.2014.21Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Rückzug der Beschwerden. Schuldig; Beschuldigte; Recht; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Vermögens; Verfahren; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Werte; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Über; Geschäftsbesorgung; Vermögenswert; Zahlungen; Ungetreue; Vermögenswerte; Gericht; Höhe; Täter; Verfahren; Einziehung; Bestechung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
VIKTOR LIEBER Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz