StPO Art. 380 - Endgültige oder nicht anfechtbare Entscheide

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 380 StPO vom 2023

Art. 380 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 380 Endgültige oder nicht anfechtbare Entscheide

Bezeichnet dieses Gesetz einen Entscheid als endgültig oder nicht anfechtbar, so ist dagegen kein Rechtsmittel nach diesem Gesetz zulässig.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 380 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH170322Verschiebung HauptverhandlungBeschwer; Beschwerde; Verfügung; Hauptverhandlung; Bezirk; Bülach; Rechtsmittel; Verschiebung; Verteidiger; Entscheid; Vorinstanz; Bundesgerichts; Kammer; Statthalteramt; Bezirksgericht; Verfahren; Gesuch; Verschiebungsgesuch; Rechtspflege; Beschwerdeführers; Empfang; Bundesgerichtsgesetz; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Meyer; Präsident; Gerichtsschreiber; Beschluss
ZHUH170030Wiederaufnahme (Art. 55a Abs. 2 StGB)Verfahren; Sistierung; Wiederanhandnahme; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Schmid; Recht; Bundesgericht; Gericht; Verfügung; Entscheid; Praxis; Kantons; Opfer; Basel; Praxiskommentar; Widerruf; Landshut/Bosshard; Riedo/Allemann; Beschluss; Gewalt; Sistierungsantrag; Einstellung; Handbuch; Colombi; Rechtsmittel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.219 (AG.2019.745)Durchsuchungs- und BeschlagnahmebefehlRecht; Beschlagnahme; Beschwer; Befehl; Beschlagnahmebefehl; Hausdurchsuchung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Durchsuchung; Verfahren; Verfügung; Tatverdacht; Kommentar; Auflage; Entscheid; Begründung; Person; Rechtsmittel; Verfügungen; Durchsuchungs; Interesse; Hinweise; Beschlagnahmebefehle; Körperverletzung; Laptop; Zusammenhang; Basler
BSBES.2019.99 (AG.2019.542)Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl Beschwer; Staat; Staatsanwaltschaft; Durchsuchung; Verfügung; Verfahren; Mobiltelefone; Frist; Beschlagnahme; Phone; Siegelung; Basel; Durchsuchungs; Guidon; Interesse; Zwangsmassnahme; Entsiegelung; Basel-Stadt; Beschlagnahmebefehl; Phones; Zwangsmassnahmengericht; Entscheid; Verfügungen; Prozessordnung; Auflage; Rechtsverweigerung; Keller; Person; Rechtsmittel; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.22Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies aStGB), qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB), eventualiter mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB), Steuerbetrug (Art. 186 Abs. 1 DBG und § 261 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Zürich).Apos;; Beschuldigte; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Recht; Verfahren; Vermögens; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Geschäftsbesorgung; Über; Vermögenswert; Zahlungen; Vermögenswerte; Höhe; Täter; Gericht; Einziehung; Bestechung; Verfahren; Person
RH.2014.21Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Rückzug der Beschwerden.Apos;; Beschuldigte; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Recht; Verfahren; Vermögens; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Geschäftsbesorgung; Über; Vermögenswert; Zahlungen; Vermögenswerte; Höhe; Täter; Gericht; Einziehung; Bestechung; Verfahren; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2010