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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 363 CCP de 2023

Art. 363 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 363 Procédure en cas de décisions judiciaires ultérieures indépendantes Compétence

1 Le tribunal qui a prononcé le jugement en première instance rend également les décisions ultérieures qui sont de la compétence d’une autorité judiciaire, pour autant que la Confédération et les cantons n’en disposent pas autrement.

2 Le ministère public qui rend une décision dans une procédure d’ordonnance pénale ou l’autorité pénale compétente en matière de contraventions qui rend une décision dans une procédure pénale en matière de contraventions est également compétent pour rendre les décisions ultérieures.

3 La Confédération et les cantons désignent les autorités compétentes pour rendre les décisions ultérieures qui ne sont pas de la compétence du tribunal.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 363 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF200013Gemeinnützige Arbeit (Nachverfahren)Arbeit; Gemeinnützige; Vollzug; Abteilung; Urteil; Gemeinnützigen; Gericht; Justizvollzug; Vollzugs; Wiedereingliederung; Umwandlung; Gesuchsgegner; Zürich; Kantons; Beschwerde; Obergericht; Kammer; Oberrichter; Gemeinnütziger; Trägliche; Vollzugsdienste; Staatsanwalt; Stunden; Entscheid; Verfahren; Gesuchsteller; Mehrfachen; Bewährungs; Erstinstanzliche; Sinne
ZHSB190442Mehrfacher, teilweise geringfügiger Diebstahl etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Urteil; Beschuldigte; Berufung; Massnahme; Ambulante; Genugtuung; Beschuldigten; Verfahren; Verfahren; Bundesgericht; Staatsanwalt; Genugtuungsanspruch; Staatsanwaltschaft; Berufungsverfahren; Gericht; Angeordnet; Winterthur; Amtlich; Ambulanten; Untersuchung; Erstandene; Amtliche; Untersuchungs; Bezirksgericht; Entschädigung; Beschwerde; Vorliege; Überhaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR120002Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurs; Rekurrent; Gericht; Verteidigung; Verfahrens; Rekurrenten; Barschaft; Amtliche; Rekursgegner; Amtlichen; Verrechnung; Verfahrenskosten; Beschlagnahmte; Gerichtskasse; Wirtschaftliche; Verhältnisse; Obergericht; Schlagnahmten; Wirtschaftlichen; Urteil; Bezirksgericht; Inkasso; Untersuchung; Verfügung; Beschlagnahmten; Obergerichts; Schuld; Verrechnen; Forderung; Gerichtlichen
BSBES.2020.57 (AG.2021.271)Verlängerung der stationären Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGB - BGer 6B_722/2021Schwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Vollzug; Vollzugs; Massnahme; Alkohol; Januar; Werden; Arbeit; Könne; Weitere; Johannsen; Welche; Seiner; Arbeitsexternat; Bedingt; Massnahmen; Verhandlung; Beantragt; Wieder; Verlängerung; Gemäss; Entlassung; Aktuell; Wohnund; Beschwerdegegners; Partei; Bundesgericht; Weiteren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 108 (6B_780/2019)
Regeste
Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen
146 I 115 (1B_111/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 BV ; Art. 221, Art. 229-233 und Art. 363 f. StPO. Ausreichende gesetzliche Grundlage für Sicherheitshaft im massnahmenrechtlichen gerichtlichen Nachverfahren. Auseinandersetzung mit dem Urteil des EGMR I.L. gegen Schweiz vom 3. Dezember 2019. Die analoge Anwendung der Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren stützt sich auf eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Hinzu kommt, dass das Bundesgericht in diversen Entscheiden eine klare gesetzliche Regelung zur vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft aus Gründen der Rechtssicherheit als wünschbar bezeichnet und der Gesetzgeber diese Anregung konsequent aufgenommen hat. Im hier beurteilten Fall ist nicht ersichtlich, dass die massgeblichen Rechtsquellen für den anwaltlich verbeiständeten Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherheitshaft nicht voraussehbar oder nicht hinreichend klar gewesen wären (E. 2).
Urteil; Recht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Rechtsprechung; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Konstante; Schweiz; Beschwerde; Vollzug; Verfahren; Trägliche; Stationäre; Gerichtliche; Anordnung; Gerichtlichen; Gesetzlich; Stationären; Entscheide; Bestimmungen; Selbstständigen; Träglichen; Beschwerdeführer; Praxis; Freiheit; Prozessordnung; Verwahrung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3150/2016Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Bundes; Recht; Rechtlich; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Schaden; Entschädigung; Beobachter; Schutz; Begehren; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Widerrechtlich; Verantwortlichkeit; Bundesstrafgericht; Entschädigungs; FINMA; Schadenersatz; Entscheid; Bestimmungen; Beschwerdeführers; Über

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.10BGesuch; Fahre; Gesuchsteller; Bundes; Urteil; Verfahren; Verfahrens; Berufung; Verfahrenskosten; Erlass; Gericht; Kammer; Finanzielle; Entscheid; Urteils; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Ständig; Gesuchstellers; Bundesanwaltschaft; Geschäftsnummer; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Urteilsdispositiv; Situation; Verhältnisse; Octavia
BG.2023.18Beschwerde; Kammer; Zustellung; Beschluss; Beschwerdeführer; Verfahren; Abholung; Abholungseinladung; Verfahrens; Postfach; Entscheid; Recht; Bundesanwaltschaft; Angefochten; Zugestellt; Briefkasten; Diesbezüglich; Empfänger; Sendung; Vorinstanz; Frist; Parteien; Beschwerdekammer; Abgeholt; Urteils; Gesuch; Sandte; Vermutung; Abholfrist

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HeerSchweizerische Strafprozessordnung, Basler Kommentar, 2. Aufl.2014
Christian Schwarzenegger Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010
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