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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 357 OR dal 2023

Art. 357 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 357 1. Per i datori di lavoro e i lavoratori vincolati

1 Ove il contratto collettivo non disponga altrimenti, le disposizioni circa la conclusione, il contenuto e la fine dei rapporti individuali di lavoro hanno, durante la validit? del contratto collettivo, effetto diretto e imperativo per i datori di lavoro e i lavoratori vincolati.

2 Gli accordi fra datori di lavoro e lavoratori vincolati, in quanto derogano a disposizioni imperative del contratto collettivo, sono nulli e sostituiti da quest’ultime; sono tuttavia valide le derogazioni a favore dei lavoratori.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 357 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210018Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Vorinstanz; Arbeitszeit; Beklagten; Recht; Beweis; Überstunden; Gericht; Urteil; Arbeitszeiten; Partei; Gerin; Verzug; Bestritt; Geleistet; Bezahlen; Vorinstanzlich; Substantiiert; Hauptklage; Parteien; Tatsachen; Bestritten; Mittage; Verfahren; Entscheid; Vorinstanzliche; Berufungsverfahren; Mitarbeiter; Klage
ZHFV140171Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih (GAVP). Richterliche Überprüfung der Allgemeinverbindlicherklärung.Verbindliche; Cherklärung; Allgemeinverbindlicherklärung; Bundes; Recht; Einsatzbetrieb; Bundesrat; Person; Recht; Allgemeinverbindlich; Personal; Personalverleih; Einsatzbetriebe; Erklärte; Arbeitnehmer; Branche; Gesamtarbeitsvertrag; Beruf; Vertrag; Wirtschaft; Erklärten; Arbeitgeber; Parteien; Beklagten; Gesamtarbeitsvertrages; Regelung; Gericht; Rechtlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2008/57Entscheid Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 75a AVIV: Gemäss Art. 52 Abs. 1 AVIG deckt die Insolvenzentschädigung auch "allfällige Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung". Eine Auslegung von Art. 52 Abs. 1 AVIG nach den anerkannten Auslegungsmethoden ergibt, dass dieser Wortlaut zu weit gefasst ist. Die Deckung der Insolvenzentschädigung ist auf Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung zu beschränken, die in Unkenntnis der Konkurseröffnung erbracht wurden (teleologische Reduktion). Insofern erweist sich Art. 75a AVIV als gesetzeskonform. Als nicht gesetzeskonform zu qualifizieren ist jedoch, dass Art. 75a AVIV den Anspruch auf Insolvenzentschädigung bereits bei fahrlässiger Unkenntnis bzw. bei Kennen müssen der Konkurseröffnung ausschliesst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Oktober 2009, AVI 2008/57). Arbeit; Konkurs; Insolvenz; Insolvenzentschädigung; Beschwerde; Konkurseröffnung; Beschwerdeführer; Arbeitgeber; Monats; Arbeitsverhältnis; Lohnforderung; Monatslohn; Forderung; Anspruch; Lohnforderungen; Beschwerdegegnerin; Forderungen; Leistung; Person; Zeitraum; Arbeitsleistung; Recht; Arbeitsleistungen; Antrag; Arbeitnehmer; Masse; Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnisse; Einsprache; Masseschulden
BSZB.2016.12 (AG.2017.111)Forderung aus ArbeitsvertragBerufung; Stunden; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Klage; Ruhetag; Ruhetage; Über; Überstunden; Bezogen; Bezogene; Klagebeilage; Arbeitszeit; Stellungnahme; Berufungsbeklagten; Feier; Beilage; Feiertage; Ferien; L-GAV; Geleistet; Beweis; Entscheid; Entschädigung; Netto; Arbeitsverhältnis; Kompensation; Zeuge; Ruhetage:; Geleistete
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 391 (4A_233/2013)Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Effektivklausel in GAV. Begriffe der begrenzten Effektivklausel und der Effektivgarantieklausel. Frage der Zulässigkeit von Effektivklauseln in GAV als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3).
Regeste b
Art. 357b Abs. 1 OR; Aktivlegitimation einer paritätischen Berufskommission. Ein GAV kann die Gründung von Vereinen vorsehen, denen die gemeinsame Durchführung nach Art. 357b OR übertragen wird (E. 2).
Regeste c
Art. 356 Abs. 1 OR; begrenzte Effektivklausel; Effektivgarantieklausel; Abgrenzung und Zulässigkeit. Abgrenzung einer begrenzten Effektivklausel von einer Effektivgarantieklausel (E. 3). Zulässigkeit einer begrenzten Effektivklausel bejaht (E. 4).
Effektiv; Klausel; Effektivklausel; Begrenzte; übertariflichen; Beschwerde; Arbeitnehmer; Löhne; Mindestlohn; Garantie; Effektiv; Lohnerhöhung; Klausel; Effektive; Effektivgarantieklausel; Beschwerdeführerin; Konventionalstrafe; Effektiven; Tarifpartner; Bestimmungen; Zulässigkeit; Parteien; Anspruch; Arbeitgeber; Lohns; Bundesgericht; Berufskommission; Effektivklauseln; Verbindlich
138 V 32 (9C_347/2011)Art. 356 ff. OR; Art. 1 Abs. 2 AVEG; Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR); Beitragspflicht des Arbeitgebers. Die allgemeinverbindlich erklärte Pflicht des Arbeitgebers zur Entrichtung von Vorsorgebeiträgen an die Stiftung FAR beruht auf genügenden gesetzlichen Grundlagen (E. 3). Arbeitgeber; Stiftung; Beiträge; Bundes; Allgemeinverbindlicherklärung; Beschwerde; Abgabe; Beitragspflicht; Allgemeinverbindlich; Arbeitnehmer; Gesamtarbeitsvertrag; Beschwerdeführer; Geltungsbereich; Gesetzliche; Urteil; Vertrag; Grundlage; Bemessung; Genügend; Vorsorge; Altersrücktritt; Flexible; Bauhauptgewerbe; Bestimmungen; Abgaben; Flexiblen; Gesamtarbeitsverträge; RONCORONI

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3424/2015ArbeitnehmerschutzKontroll; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Hängige; Kontrollorgan; Unabhängig; Unabhängige; Hängigen; Abhängigen; Kontrollorgans; Unabhängigen; Einsetzung; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Kontrolle; Bundes; Entscheid; Verfügung; Partei; Vertrag; Verbindlich; Gesamtarbeitsvertrag; Mitglied; Parteien; Verfahrens; Kontrollverfahren; Gipser

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ullin Streiff, Adrian Kaenel, RogerRudolphPraxiskommentar Art. 319 362 OR, Zürich2012
Wolfgang PortmannBasler Kommentar, Art.3572007
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