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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 345 CPC dal 2023

Art. 345 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 345 Risarcimento dei danni e conversione in denaro

1 La parte vincente può chiedere:

  • a. il risarcimento dei danni se la parte soccombente non ottempera a quanto ordinatole dal giudice;
  • b. in luogo della prestazione dovuta, un equivalente in denaro.
  • 2 Il giudice dell’esecuzione decide sull’ammontare di tali importi.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBEZ.2019.74 (AG.2020.228)Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    112 Ia 25Moderation einer Anwaltsrechnung. Wesen des Moderationsverfahrens im allgemeinen (E. 1aa). Art. 50 Abs. 2 der Glarner Zivilprozessordnung gibt dem Richter nur die Kompetenz, die Höhe der Kostennote zu überprüfen; über den Bestand der Forderung wird im Moderationsentscheid nicht befunden (E. 1bb). Moderation; Beschwerde; Obergericht; Moderationsverfahren; Anwalt; Honorar; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Entschieden; Recht; Verfahren; Zivilgericht; Glarner; Richter; Kanton; Anwaltsrechnung; Obergerichts; Nichtigkeitsbeschwerde; Parteien; Auslegung; Focht; Entscheid; Leistungsurteil; Gesetzes; Hinweisen; Kantonale; Wortlaut; Betrag; Kostennote
    112 II 95Berufungsfähiger Endentscheid, Überprüfungsbefugnis (Art. 48 Abs. 1 sowie Art. 63 Abs. 1 und 3 OG; Art. 336 ff. ZPO/GL). Entscheidet die kantonale Behörde aufgrund eines ausserordentlichen Rechtsmittels neu in der Sache selbst, so fällt sie einen berufungsfähigen Endentscheid. Sie hat dabei in rechtlicher Hinsicht die nämliche volle Kognition wie das Bundesgericht auf Berufung hin (E. 2).
    Urteil; Obergericht; Berufung; Angefochten; Endentscheid; Nichtigkeitsbeschwerde; Kognition; Angefochtene; Rechtsmittel; Ergangen; Beklagten; Urteils; Entscheid; Verletzung; Teilweise; Obergerichts; Berufungsfähige; Aufgehobenen; Bundesrechts; Beschwerde; Entscheide; Glarus; Angefochtenen; Rechtsprechung; Worden; Staatsrechtliche; Kantons; Rechtsmittels; Bundesgericht; Zivilabteilung
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