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Code de procédure civile (CPC)

Art. 34 CPC de 2023

Art. 34 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 34 Droit du travail

1 Le tribunal du domicile ou du siège du défendeur ou celui du lieu où le travailleur exerce habituellement son activité professionnelle est compétent pour statuer sur les actions relevant du droit du travail.

2 Le tribunal du lieu de l’établissement commercial du bailleur de services ou de l’intermédiaire avec lequel le contrat a été conclu est également compétent pour statuer sur les actions de demandeurs d’emploi ou de travailleurs relevant de la loi du 6 octobre 1989 sur le service de l’emploi et la location de services (1) .

(1) RS 823.11

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 34 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210036Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beweis; Berufung; Aktien; Partei; Klagte; Recht; Arbeitsvertrag; Arbeitsgericht; Reglement; Mitarbeiter; Bonus; Klagten; Holding; Gericht; Klage; Arbeitsverhältnis; Urteil; Anspruch; Beklagten; Mitarbeiterbeteiligung; Vertrag; Urkunden; Parteien; Lichkeit; Edition; Digkeit; Vertrags; Fungskläger; Gratifikation
ZHLA190003Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Beklagten; Vorinstanz; Partei; Recht; Parteien; Delegiert; Arbeitsverhältnis; Delegierte; Psychotherapie; Arbeitsvertrag; Patienten; Delegierten; Vertrag; Abrechnung; Klage; Praxis; Berufungsverfahren; Anstellungs; Vorliegen; Selbständig; Vertragsverhältnis; Grundversicherung; Anstellungsverhältnis; Arbeitsgericht; Verfahren; Gungen; Regel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.2 (AG.2017.167)örtliche Zuständigkeit (BGer-Nr.: 4A_229/2017 vom 7. Dezember 2017)Berufung; Wohnsitz; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Recht; Gericht; Beweis; Schweiz; Basel; Entscheid; Arbeit; Tatsachen; Berufungsbeklagten; Klage; Partei; Beweismittel; Berufungsverfahren; Rechtlich; Schweizer; Paris; LugÜ; Über; Zivilgerichts; Amtes; Parteien; Untersuchungsgrundsatz; Beweis; Prozessvoraussetzung; Zeitpunkt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 255 (5A_479/2018)Art. 132, 177, 291 ZGB; Art. 23, 26, 339 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung. Im Binnenverhältnis bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung nach Art. 23 ZPO (Art. 132 und 177 ZGB) bzw. nach Art. 26 ZPO (Art. 291 ZGB; E. 5.4). Der Gerichtsstand am Vollstreckungsort nach Art. 339 ZPO ist nicht massgebend (E. 5.5). Schuldner; Schuldneranweisung; Zivil; Gericht; GestG; Bundes; Vollstreckung; Schweiz; Gerichtsstand; Anweisung; Schweizer; Zuständigkeit; Urteil; Wohnsitz; Recht; Entscheid; Bundesgericht;Scheidung; Verfahren; Eheschutz; Gesetzgeber; örtliche; SchKG
145 III 14 (4A_527/2018)Art. 34 Abs.1 ZPO. Gerichtsstand am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet. Der im Aussendienst angestellte Arbeitnehmer kann gegen die Arbeitgeberin an dem Ort vorgehen, an dem er seine Geschäftsreisen plant und organisiert sowie seine administrativen Aufgaben erledigt. Unter Umständen fällt dieser Ort mit seinem persönlichen Wohnsitz zusammen (E. 5-9).
Travail; Activité; Travailleur; L'activité; Habituel; Arrêt; Cit; Lieux; Aucun; Autre; Durée; Comme; Aussi; L'art; Accompli; Autres; Canton; Compétence; Civil; Celui; Habituelle; Entre; être; Plusieurs; Fédéral; Demandeur; Civile; Matière; Correspond; Droit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-434/2015ArbeitsvermittlungArbeit; Zweigniederlassung; Verleih; Person; Beschwerde; Arbeitnehmer; Personal; Personalverleih; Recht; Vertrag; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Arbeitgeber; Betrieb; Bewilligung; Verleiher; Einsatz; Arbeitsvermittlung; Einsatzbetrieb; Vorinstanz; Recht; Hauptsitz; Verträge; Arbeitsvertrag; Niederlassungen; Zweigniederlassungen; Abgeschlossen
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