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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 34CPC from 2023

Art. 34 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 34 Employment Law

1 The court at the domicile or registered office of the defendant or where the employee normally carries out his or her work has jurisdiction to decide actions relating to employment law.

2 If a job applicant or an employee brings an action based on the Recruitment Act of 6 October 1989 (1) , the court at the place of the business establishment of the recruitment or hiring agent with whom the contract was concluded also has jurisdiction.

(1) SR 823.11

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 34 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210036Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beweis; Berufung; Aktien; Partei; Klagte; Recht; Arbeitsvertrag; Arbeitsgericht; Reglement; Mitarbeiter; Bonus; Klagten; Holding; Gericht; Klage; Arbeitsverhältnis; Urteil; Anspruch; Beklagten; Mitarbeiterbeteiligung; Vertrag; Urkunden; Parteien; Lichkeit; Edition; Digkeit; Vertrags; Fungskläger; Gratifikation
ZHLA190003Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Beklagten; Vorinstanz; Partei; Recht; Parteien; Delegiert; Arbeitsverhältnis; Delegierte; Psychotherapie; Arbeitsvertrag; Patienten; Delegierten; Vertrag; Abrechnung; Klage; Praxis; Berufungsverfahren; Anstellungs; Vorliegen; Selbständig; Vertragsverhältnis; Grundversicherung; Anstellungsverhältnis; Arbeitsgericht; Verfahren; Gungen; Regel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.2 (AG.2017.167)örtliche Zuständigkeit (BGer-Nr.: 4A_229/2017 vom 7. Dezember 2017)Berufung; Wohnsitz; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Recht; Gericht; Beweis; Schweiz; Basel; Entscheid; Arbeit; Tatsachen; Berufungsbeklagten; Klage; Partei; Beweismittel; Berufungsverfahren; Rechtlich; Schweizer; Paris; LugÜ; Über; Zivilgerichts; Amtes; Parteien; Untersuchungsgrundsatz; Beweis; Prozessvoraussetzung; Zeitpunkt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 255 (5A_479/2018)Art. 132, 177, 291 ZGB; Art. 23, 26, 339 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung. Im Binnenverhältnis bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung nach Art. 23 ZPO (Art. 132 und 177 ZGB) bzw. nach Art. 26 ZPO (Art. 291 ZGB; E. 5.4). Der Gerichtsstand am Vollstreckungsort nach Art. 339 ZPO ist nicht massgebend (E. 5.5). Schuldner; Schuldneranweisung; Zivil; Gericht; GestG; Bundes; Vollstreckung; Schweiz; Gerichtsstand; Anweisung; Schweizer; Zuständigkeit; Urteil; Wohnsitz; Recht; Entscheid; Bundesgericht;Scheidung; Verfahren; Eheschutz; Gesetzgeber; örtliche; SchKG
145 III 14 (4A_527/2018)Art. 34 Abs.1 ZPO. Gerichtsstand am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet. Der im Aussendienst angestellte Arbeitnehmer kann gegen die Arbeitgeberin an dem Ort vorgehen, an dem er seine Geschäftsreisen plant und organisiert sowie seine administrativen Aufgaben erledigt. Unter Umständen fällt dieser Ort mit seinem persönlichen Wohnsitz zusammen (E. 5-9).
Travail; Activité; Travailleur; L'activité; Habituel; Arrêt; Cit; Lieux; Aucun; Autre; Durée; Comme; Aussi; L'art; Accompli; Autres; Canton; Compétence; Civil; Celui; Habituelle; Entre; être; Plusieurs; Fédéral; Demandeur; Civile; Matière; Correspond; Droit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-434/2015ArbeitsvermittlungArbeit; Zweigniederlassung; Verleih; Person; Beschwerde; Arbeitnehmer; Personal; Personalverleih; Recht; Vertrag; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Arbeitgeber; Betrieb; Bewilligung; Verleiher; Einsatz; Arbeitsvermittlung; Einsatzbetrieb; Vorinstanz; Recht; Hauptsitz; Verträge; Arbeitsvertrag; Niederlassungen; Zweigniederlassungen; Abgeschlossen
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