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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 325 StPO vom 2023

Art. 325 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 325 Inhalt der Anklageschrift

1 Die Anklageschrift bezeichnet:

  • a. den Ort und das Datum;
  • b. die anklageerhebende Staatsanwaltschaft;
  • c. das Gericht, an welches sich die Anklage richtet;
  • d. die beschuldigte Person und ihre Verteidigung;
  • e. die geschädigte Person;
  • f. möglichst kurz, aber genau: die der beschuldigten Person vorgeworfenen Taten mit Beschreibung von Ort, Datum, Zeit, Art und Folgen der Tatausführung;
  • g. die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erfüllten Straftatbestände unter Angabe der anwendbaren Gesetzesbestimmungen.
  • 2 Die Staatsanwaltschaft kann eine Alternativanklage oder für den Fall der Verwerfung ihrer Hauptanklage eine Eventualanklage erheben.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 325 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
    ZHSB210394Vorsätzliches Vergehen gegen das Geldspielgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Anklage; Urteil; Beschuldigten; Sinne; Bande; Lokal; Recht; Sportwetten; Berufungskläger; Vorinstanz; Berufungsklägerin; Anklageschrift; Punkt; Gespa; Geldspielgesetz; Bandenmässigkeit; Vorinstanzlich; Erhalte; Verfahren; Verteidigung; Tatbestand; Gericht; Staatsanwaltschaft; Angebot; Qualifiziert; Vorinstanzliche; Vergehen
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2011/179Urteil Steuerrecht, Art. 248 Abs. 1, Art. 257, Art. 259 Abs. 2, Art. 262 und Art. 270 Beschwerde; Steuer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Steuer; Beschwerdeführer; Steuerhinterziehung; Beweis; Recht; Veranlagung; Befehl; Steuerverfahren; Konto; Betrag; Begründung; Steuerhinterziehungsverfahren; Verwaltungsgericht; Tatbestand; Verfahrens; Verfahren; Akten; Steuerbehörde; Objektive; Sache; Prozess; Rechtlich; Vorinstanz; Hinterzogen; Hinweis
    LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 439 (6B_282/2021)
    Regeste
    Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3).
    Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Cannabis; Grenzwert; Strassen; ASTRA; Vorinstanz; Täter; Recht; Tatbestand; Bundesrat; Hinweis; Bundesgericht; VSKV-ASTRA; Fahrunfähigkeit; Strassenverkehr; Verordnung; Tatbestands; Anklage; Subjektiv; Hinweisen; Erfolg; Eventualvorsatz; Fahrfähigkeit; Substanz; Subjektive; Alkohol; Fahrzeug
    147 IV 167 (6B_1370/2019)
    Regeste
    Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
    Berufung; Schuldig; Schuld; Recht; Anklage; Erstinstanzlich; Verfahren; Verfahren; Erstinstanzliche; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Echter; Beschuldigt; Verfahrens; Anschlussberufung; Schuldspruch; Berufungsverfahren; Erstinstanzlichen; Beschuldigte; Punkt; Nötigung; Zusätzlichen; Verfahrensgegenstand; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Anklageschrift; Verschlechterungsverbot

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-2734/2015Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführer; Bruder; Familie; Brüder; Syrische; Syrischen; Bundesverwaltungsgericht; Begangen; Demonstration; Bringe; Verfahren; Verfügung; Schwerdeführers; Syrien; Beschwerdeführers; Mutter; Flüchtling; Verfolgung; Vorbringen; Schweiz; Sicherheit; Kundgebung; Behörde; Demonstrationen; Worden; Ausreise; Vorinstanz
    A-2556/2014MilitärdienstpflichtArmee; Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Bundes; Urteil; Ausschluss; Urteil; Praxis; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Befehl; Gewalt; Interesse; Verfahren; Verfügung; Tragbar; Massnahme; Dienst; Freiheitsstrafe; Ansehen; BVGer; Aufgebotsstopp; Sachverhalt; Verhältnis; Bundesgericht; Delikte; Luzern; Behörde

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CA.2021.1Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Fügen; öffnen; Filter; Hinzufügen; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Güter; Berufung; Berufungs; Verfahren; Bewilligung; Recht; Entscheid; Kammer; Beweis; BStGer; Entscheide; Urteile; Recht; Bundesgericht; Export; Bewilligungspflicht; Dual-Use; Beschwerde
    BB.2021.161Bundes; Ausstand; Anklage; öffnen; Hinzufügen; Filter; Kammer; Urteil; Urteile; Beschuldigte; Bundesstrafrichter; Verfahren; Ausstandsgesuch; Bundesstrafrichterin; Befangenheit; Verfügung; Fussnote; Verfahren; Beschwerde; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Fussnoten; Stellung; Beschwerdekammer; Gericht; Partei; Person; Akten; Verfahrens; Ausstandsgr

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    SCHMID, JOSITSCHSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich2017
    Franz RiklinKommentar, 2. Aufl., Zürich2014
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