Art. 325 CPS dal 2024

Art. 325 Inosservanza delle norme legali sulla contabilit
Chiunque intenzionalmente o per negligenza non ottempera all’obbligo imposto dalla legge di tenere regolarmente i libri di commercio,chiunque intenzionalmente o per negligenza non ottempera all’obbligo imposto dalla legge di conservare i libri di commercio, le lettere ed i telegrammi d’affari,è punito con la multa.
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Art. 325 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210265 | Veruntreuung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Vorinstanz; Privatklägerin; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Verfahren; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Staatsanwalts; Dossier; Urteil; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Delikt; Busse; Verfahrens; Entscheid; Gericht; Limmattal; Albis; Küche; Verfahren; Forderung; Veruntreuung; Sinne; Rolex; Anklage |
ZH | SU200035 | Übertretung des Mehrwertsteuergesetzes | Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Staat; Staatsanwaltschaft; Kantons; Urteil; MWSTG; Beruf; Berufung; Buchführung; Sachverhalt; Verfahrens; Vorinstanz; Grundsatz; Verfügung; Sinne; Genugtuung; Gericht; Group; Über; Winterthur; Verfahren; Eigentümer; Übertretung; Höhe; Hinweis; üsse |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
125 IV 17 | Art. 251 Ziff. 1 StGB und Art. 110 Ziff. 5 Abs. 1 StGB; Art. 530 ff. OR, Art. 552 ff. OR und Art. 957 ff. OR; inhaltlich unrichtige Buchhaltung eines Anwaltsbüros, Falschbeurkundung. Eine Buchführung ist dann eine kaufmännische, wenn sie nach der Zielsetzung von Art. 957 OR geführt wird, lückenlose Belege und Bücher umfasst und so die Feststellung der Vermögenslage mit den Schuld- und Forderungsverhältnissen sowie der Betriebsergebnisse der Geschäftsjahre ermöglicht, unabhängig davon, ob das betreffende Unternehmen der Buchführungspflicht unterliegt (Präzisierung von BGE 91 IV 188). Falschbeurkundung bejaht bei einem Anwalt, der veranlasste, dass in der Buchhaltung des Anwaltsbüros Einnahmen nicht verbucht wurden, die nach der mit seinem Partner getroffenen Vereinbarung hätten verbucht werden müssen (E. 2). | Buchhaltung; Gesellschaft; Urkunde; Buchführung; Falschbeurkundung; Recht; Urkunden; Beweis; Geschäft; Geschäfts; Partner; Anwalt; Buchführungs; Partners; Rechtsprechung; Schrift; Einnahme; Recht; Buchführungspflicht; Advokaturbüro; ühren |
96 IV 76 | Art. 325 Abs. 1, 326 Abs. 1 StGB; Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher. Vorgeschobener einziger Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft; subjektiver Tatbestand. | Maurer; Häusler; Gesellschaften; Buchhaltung; Verwaltungsrat; Führung; Bücher; Urteil; Maurers; Untersuchung; Buchführung; Fritz; Pflicht; Demission; Kantons; Geschäftsbücher; Tatbestand; Verbindung; Konkurs; Einfluss; Geschäfte; Verfahren; Baugesellschaft |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Heim, Weder, Heimgartner, Isenring | Kommentar zum StGB | 2018 |
Schweizer, Trechsel, Pieth | Praxis, 3. Aufl., Zürich | 2018 |