OR Art. 325 -
Einleitung zur Rechtsnorm OR:
Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Art. 325 OR vom 2024
Art. 325 Abtretung und Verpfändung von Lohnforderungen (1)
1 Zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten kann der Arbeitnehmer künftige Lohnforderungen so weit abtreten oder verpfänden, als sie pfändbar sind; auf Ansuchen eines Beteiligten setzt das Betreibungsamt am Wohnsitz des Arbeitnehmers den nach Artikel 93 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes vom 11. April 1889 (2) unpfändbaren Betrag fest.
2 Die Abtretung und die Verpfändung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung anderer Verbindlichkeiten sind nichtig.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 14. Dez. 1990, in Kraft seit 1. Juli 1991 ([AS 1991 974]; [BBl 1989 III 1233], [1990 I 120]).
(2) [SR 281.1]
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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