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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 321 CCP de 2024

Art. 321 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 321 Notification

1? Le ministère public notifie l’ordonnance de classement:

  • a. aux parties;
  • b. ? la victime;
  • c. aux autres participants ? la procédure touchés par le prononcé;
  • d. le cas échéant, aux autres autorités désignées par les cantons, lorsqu’elles ont un droit de recours.
  • 2? La renonciation expresse d’un participant ? la procédure est réservée.

    3? Au surplus, les art. 84 ? 88 sont applicables par analogie.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 321 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SZBEK 2019 140Einstellung Strafverfahren (Tätlichkeiten)Beschwerde; Staatsanwalt; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Frist; Eingabe; Innerschwyz; Begründung; Einstellung; Verfügung; Kantonsgericht; Verfahren; Einstellungsverfügung; Schweizer; Ergeben; Behörde; Frist; Versandte; Sohnes; Zustellung; übergeben; Deutschland; Ehefrau; Kantonsgerichtsvizepräsidentin; Rechtsmittelbelehrung; Bundesgericht
    SZBEK 2018 37Beschwerde gegen PfändungBeschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Pfändung; SchKG; Schwyz; Verfügung; Kanton; Betreibungsamt; Recht; Eingabe; Entscheid; Angefochten; Gemeinde; Bezirk; Schweizer; Beschwerdeführers; Kantonsgericht; Ausführungen; Angefochtene; Partei; Kommentar; Aufsichtsbehörde; Begründung; Pfändungsurkunde; Vizebezirksgerichtspräsident; Betreibungsbeamter; Einzutreten; Staat
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    AGAGVE 2014 93AGVE - Archiv 2014 Verwaltungsbehörden 468 93 Aufsicht über Staatsanwaltschaften Grundsätze der Aufsicht des Regierungsrats...Sicht; Staatsanwalt; Aufsicht; Recht; Hörde; Aufsichts; Anzeige; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Person; Genden; Fügung; Verfahren; Tersuchung; Einstellung; Verfügung; Anzeige; Recht; Untersuchung; Zeigenden; Einstellungsverfügung; Aufsichtsanzeige; Verfahren; Regierungsrat; Behörden; Prozessrecht; Schaften; Schwerde
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    99 Ia 262Persönliche Freiheit; Strafvollzug und Untersuchungshaft. 1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (hier: einer kantonalen Verordnung über die Bezirksgefängnisse) (Erw. I). 2. Allgemeine Voraussetzungen für Eingriffe in die persönliche Freiheit (Erw. II). 3. Untersuchungshaft und Strafvollzug als besondere Rechtsverhältnisse; gesetzliche Grundlage der damit verbundenen Freiheitsbeschränkungen (Erw. III). 4. Grundsätzliches über Zweck und Grenzen freiheitsbeschränkender Massnahmen in Untersuchungshaft und Strafvollzug. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes (Erw. IV). 5. Verfassungsrechtliche Prüfung einzelner Vorschriften der angefochtenen Gefängnisverordnung (Erw. V, Ziff. 1-20): - Mitnahme persönlicher Effekten in die Zelle (Ziff. 1), - Lichterlöschen (Ziff. 2), - Selbstbeschäftigung und Gemeinschaftsarbeit (Ziff. 3 u. 20), - Verdienstanteil (Ziff. 4), - Freizeitarbeit (Ziff. 5), - Selbstverpflegung (Ziff. 6), - Gaben Dritter (Ziff. 7), - Spaziergänge (Ziff. 8), - Bibliotheksbenützung (Ziff. 9), - Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbücher (Ziff. 10 u. 18), - Radioempfang (Ziff.11), - Besuche (Ziff. 12), - Korrespondenzen (Ziff. 13), - Disziplinarstrafen (Ziff. 14-16), - Einzelhaft für Untersuchungsgefangene (Ziff. 17), - Einzelhaft zu Beginn des Strafvollzuges (Ziff. 18). Beschwerde; Freiheit; Untersuchung; Gefangene; Untersuchungs; Gefangene; Gefängnis; Gefangenen; Bundes; Arbeit; Regel; Beschwerdeführer; Verfassung; Vorschrift; Vollzug; Verfassungs; Recht; Verordnung; Einzelhaft; Untersuchungsgefangene; Persönlichen; Korrespondenz; Gefangenen; Zweck; Regelung; Rechts; Beschränkung; Angefochten; Vollzug; über

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2017.209Sistierung der Untersuchung (Art. 314 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Sistierung; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Beschwerdeführerin; Generalkonsulat; Person; Beschwerdegegnerin; Polizei; Sistierungsverfügung; Geschädigt; Verfahren; Bundesstrafgericht; Geschädigte; Untersuchung; Bundesstrafgerichts; Täterschaft; Mittelbar; DNA-Spur; Eröffnung; Staatsanwaltschaft; Spuren; Beschwerdekammer; Parteien; Gefährdung; Privatkläger; Antrag; IVm
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