DSG Art. 32 - Rechtsansprüche

Einleitung zur Rechtsnorm DSG:



Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in der Schweiz regelt den Schutz personenbezogener Daten, um die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen zu gewährleisten. Es legt Grundsätze für die Verarbeitung von Daten fest, regelt die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten und gewährt Personen Rechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Das DSG gilt für öffentliche und private Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, und sieht Sanktionen für Verstösse gegen die Datenschutzbestimmungen vor.

Art. 32 DSG vom 2023

Art. 32 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) drucken

Art. 32 Rechtsansprüche

1 Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, es sei denn:

  • a. eine gesetzliche Vorschrift verbietet die Änderung;
  • b. die Personendaten werden zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse bearbeitet.
  • 2 Klagen zum Schutz der Persönlichkeit richten sich nach den Artikeln 28, 28a sowie 28g–28l des Zivilgesetzbuchs (1) . Die klagende Partei kann insbesondere verlangen, dass:

  • a. eine bestimmte Datenbearbeitung verboten wird;
  • b. eine bestimmte Bekanntgabe von Personendaten an Dritte untersagt wird;
  • c. Personendaten gelöscht oder vernichtet werden.
  • 3 Kann weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der betreffenden Personendaten festgestellt werden, so kann die klagende Partei verlangen, dass ein Bestreitungsvermerk angebracht wird.

    4 Die klagende Partei kann zudem verlangen, dass die Berichtigung, die Löschung oder die Vernichtung, das Verbot der Bearbeitung oder der Bekanntgabe an Dritte, der Bestreitungsvermerk oder das Urteil Dritten mitgeteilt oder veröffentlicht wird.

    (1) SR 210

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-1839/2024DatenschutzGriechenland; Alter; Geburtsdatum; Wegweisung; Person; Recht; ZEMIS; Personen; Vorinstanz; Verfügung; Akten; Behörde; Vollzug; Behörden; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Schweiz; Altersgutachten; Verfahren; Beweis; Drittstaat; SEM-Akte; Sachverhalt; Arbeit
    D-2746/2024DatenschutzPerson; Alter; Geburtsdatum; ZEMIS; Beschwerdeführers; Personalienblatt; Recht; Beweis; Mindestalter; Verfügung; Araber; Indiz; Vorinstanz; Personendaten; Daten; Volljährigkeit; Niger; Richtigkeit; Aussage; Bundesverwaltungsgericht; Untersuchung; Aussagen; Altersgutachten; Eltern; Schweiz