Art. 27 der Produzentenpreise (1)
Der Bundesrat setzt nach Anhören der beteiligten Kreise die Produzentenpreise nach Sorten und Qualitäten sowie die Zuschläge für die Übernahme- und Fermentationskosten fest.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 31 des BG vom 9. Okt. 1992 über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen, in Kraft seit 1. Jan. 1993 (AS 1993 325).BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-2696/2010 | Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Verfahren; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Akten; Urteil; Vorinstanz; Türkische; Türkischen; Einreise; Rechtlich; Türkei; Ständig; Gericht; Verfolgung; Verfügung; Schweiz; Erstinstanzlich; Verurteilt; Kassationshof; Relevante; Urteile; Sachverhalt; Asylrelevant; Festzustellen; Auszugehen |
D-3027/2011 | Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Urteil; Verfahren; Gericht; Schweiz; Türkischen; Gesetz; Beschwerdeführers; Urteil; Rechtlich; Bundesverwaltungsgericht; Akten; Untersuchungshaft; Einreise; Verfolgung; Person; Erstinstanzlich; Recht; Rechtliche; Kopie; Asylgesuch; Worden; Polizei; Propaganda; Türkei; Sachverhalt |