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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 260a OR de 2023

Art. 260a Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 260a II. Par le locataire

1 Le locataire n’a le droit de rénover ou de modifier la chose qu’avec le consentement écrit du bailleur.

2 Lorsque le bailleur a donné son consentement, il ne peut exiger la remise en état de la chose que s’il en a été convenu par écrit.

3 Si, ? la fin du bail, la chose présente une plus-value considérable résultant de la rénovation ou de la modification acceptées par le bailleur, le locataire peut exiger une indemnité pour cette plus-value; sont réservées les conventions écrites prévoyant des indemnités plus élevées.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 260a Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220003Kündigungsanfechtung / ErstreckungBerufung; Berufungskläger; Miete; Vermieter; Mietvertrag; Kündigung; Mieter; Vermieterin; Partei; Mietverhältnis; Parteien; Recht; Lagerhalle; Mietgericht; Befristet; Pfäffikon; Berufungsbeklagte; Ursprünglich; Bezirks; Ursprüngliche; Urteil; Geschäftsräume; Schloss; Mietobjekt; Schlossen; Erstreckung; Vertrag; Grundstück; Vermieters; Entscheid
ZHNG170018Forderung aus MietverhältnisKonto; Klagte; Kontokorrent; Klagten; Beklagten; Berufung; Vorinstanz; Partei; Saldo; Parteien; Steuererklärung; Klage; Forderung; Recht; Mietzins; Recht; Belastung; Verhält; Forderung; Bezug; Betrag; Verfahren; Mitteilung; Beweis; Urteil; Berufungskläger; Schuld; Kontokorrentverhältnis; Entscheid; Kontokorrentkonto
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00625 Standard Suche  |  Erweiterte Suche  |  Hilfe Beschwerde; Investition; Staat; Beschwerdeführerin; Recht; Investitionen; Staatsbeiträge; Kanton; Darlehen; Vertrauen; Januar; Beschwerdegegner; Investitionsbeiträge; Ausgerichteten; Erworben; Vertrauens; Gesundheitsdirektion; Rechte; Finanzierung; Restbuchwert; Betrieb; Unterhalt; Kantons; Wohlerworbene; Staatsbeitrag; Interesse; Zweck; Anlage; Geleistet
SGB 2017/231Entscheid Steuerrecht; Art. 82 Abs. 1 lit. b Ziff. 5, Art. 178bis Abs. 2 StG, Art. 256 OR.Vorliegend wurden die effektiv vorhandenen Nachteile wie Geruchs- und Lärmimmission im Mietwert angemessen berücksichtigt; die entsprechende Schätzung ist in Rechtskraft erwachsen. Der Schluss der Vorinstanz, wonach der Beschwerdegegner zu Recht auf die amtliche Schätzung abgestellt habe, ist daher nicht zu beanstanden. Daran ändert auch nichts, dass die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden entsprechend dem Eigenmietwert von Betriebsleiterwohnungen einen tieferen Betrag festsetzte.Die Beschwerdeführerin übergab das Einfamilienhaus nicht in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand. X. bezahlte (mindestens) für knapp acht Jahre keine Miete, weshalb die von ihm für die Instandstellung des Einfamilienhauses bezahlten Kosten damit gebührend berücksichtigt worden sind (Verwaltungsgericht, Beschwerde; Einfamilienhaus; Miete; Beschwerdeführerin; Kanton; Schätzung; Mieter; Mietwert; Einfamilienhauses; Vorinstanz; Amtliche; Entscheid; Recht; Kantons; Bezahlt; Grundstück; Gallen; Garage; Landwirtschaftlich; Beschwerdegegner; Kantonale; Bezahlte; Amtlichen; Mietzins; Berücksichtigt; Stall; Verwaltungsgericht; Steueramt
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