Art. 237 CPS de 2025

Art. 237 Crimes ou délits contre les communications publiques Entrave à la circulation publique (1)
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 237 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230215 | Sachbeschädigung etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Urteil; Recht; Störung; Sinne; Eisenbahnverkehrs; Frontscheibe; Entscheid; Anklage; Sachbeschädigung; Jugendgericht; Leistung; Dispositiv; Zeuge; Beweis; Verteidigung; Bundesgerichts; Verfahren; Vollzug; Sachverhalt; Verfahren; Polizei; Zuges; ädigt |
ZH | SB170072 | Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs | Start; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Gefährdung; Gutachten; Flugzeugs; Anklage; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Gutachter; Schlussbericht; Verletzung; Verkehr; Verhalten |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.114 (AG.2019.672) | Störung des öffentlichen Verkehrs | Berufung; Berufungskläger; Verkehr; Verkehrs; Recht; Sicherheit; Gericht; Verfahren; Anklage; Urteil; Person; Akten; Freiheitsstrafe; Strasse; Verteidigung; Arbeit; Beschuldigte; Gericht; Zeuge; Vorinstanz; Verfahrens; Sachverhalt; Zeugen; Personen; Strassen |
BS | HB.2016.12 (AG.2016.251) | Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 24. Juni 2016 | Verkehrs; Verhalten; Vergehen; Untersuchungs; Staatsanwaltschaft; Delikte; Verbrechen; Verhaltens; Gerichts; Basel; Person; Basel-Stadt; Untersuchungshaft; Fortsetzungsgefahr; Zwangsmassnahmengericht; Auftrag; Freiheitsstrafe; Taten; Verfahren; Auflage; Begutachtung; Entscheid; Vorinstanz; Sicherheit; Verkehrsteilnehmer; Buschauffeur; Vorfall; Recht; üglich |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 IV 255 (6B_202/2007) | Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 StGB); Begehung durch Unterlassen aufgrund der Schaffung einer Gefahr (Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB); Fahrlässigkeit (Art. 12 Abs. 3 StGB); Begriff des öffentlichen Verkehrs; Kausalität bei Unterlassungen. Tatbestandselemente der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (E. 4.1). Auch wenn die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit durch gesetzliche oder von Verwaltungsbehörden oder Verbänden erlassene Sicherheitsvorschriften geregelt ist, findet das allgemeine Prinzip weiterhin Anwendung, wonach derjenige, der ein Risiko schafft, dessen Verwirklichung zu verhindern hat. Daher hat der Beamte, der ein Risiko geschaffen hat, die angesichts der Umstände notwendigen Vorkehren zu treffen. Er hat vorhersehbare Schäden auch zu verhindern, wenn ihn die einschlägigen Vorschriften nicht zum Handeln anhalten (E. 4.2.1 und 4.2.2). Wer nach der Schaffung einer Gefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB passiv bleibt, begeht dadurch eine Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB, sofern sein Nichthandeln, nicht aus einer Hinnahme der vorhersehbaren Konsequenzen der vorangehenden Handlung, sondern aus einer Unaufmerksamkeit oder aus einem vorwerfbaren Mangel an Anstrengung resultiert (E. 4.2.3). Die öffentlichen Gewässer im Sinne des BSG sind öffentliche Verkehrswege im Sinne von Art. 237 StGB (E. 4.3.1). Kausalität zwischen einer Unterlassung und der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (E. 4.4). | égligence; être; été; énéral; Intégrité; Auteur; équate; Rhône; était; éterminé; Dorénaz; Entrave; ésultat; égal; énal; égale; ément; énale; élit; Verkehrs; Département; état; écessaire; ésion; Infraction; STRATENWERTH; écurité; Valais; Sinne; édéral |
134 IV 216 (6B_498/2007) | Nötigung (Art. 181 StGB); Streikrecht (Art. 28 Abs. 3 BV, Art. 8 Abs. 1 lit. d UNO-Pakt I), Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV, § 17 Abs. 1 KV/AG), Meinungsfreiheit (Art. 16 BV). Blockade des Verkehrs auf einer Autobahn im Rahmen eines Streiks. Nötigung im konkreten Fall bejaht (E. 4-6). | Verkehr; Streik; Verkehrs; Nötigung; Aktion; Blockade; Arbeit; Recht; Autobahn; Baregg; Bauarbeiter; Blockadeaktion; Verkehrsteilnehmer; Sinne; Versammlung; Zweck; Streiks; Bareggtunnel; Urteil; Streiktag; Willen; Beschwerdeführern; Meinung; Verfahren; Tatbestand; Hinweis |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2643/2015 | Militärdienstpflicht | Armee; Bundes; Vorinstanz; Ausschluss; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Quot;; Urteil; Verfahren; Entscheid; Interesse; Recht; BVGer; Beurteilung; Armeeangehörige; Dienst; Verfahrens; Sachverhalt; Verfügung; Begründung; Angehörige; Massnahme; Öffentlichkeit; Militär; Tagessätzen; Polizei; Aufgebotsstopp |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2024.50 | Kanton; Verfahren; Gericht; Kantons; Gesuch; Gerichtsstand; Verfahrens; Verfahrensakten; Diebstahl; Gerichtsstands; Basel-Landschaft; Reiter; Verfolgung; Akten; Gesuchs; Beschwerdekammer; Behörde; Neuenburg; Behörden; Verfolgungshandlungen; Bundesstrafgerichts; Staatsanwaltschaft; Zuständigkeit; Taten; Neuchâtel; Diebstahls | |
BB.2021.73 | Beschwerdegegner; Filter; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Einstellung; Verfahren; Kollision; Verfahrensakten; Einstellungsverfügung; Kantons; Unfall; Gericht; Kantonspolizei; Gleitschirm; Urteil; Parteien; Untersuchung; Verkehr; Verschulden; Verletzung; Bundesstrafgericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Trechsel | Praxis | 2018 |
Trechsel | Praxis, 3. Aufl. | 2018 |