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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 232 StPO vom 2023

Art. 232 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 232 Sicherheitshaft während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht

1 Ergeben sich Haftgründe erst während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht, so lässt die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts die in Haft zu setzende Person unverzüglich vorführen und hört sie an.

2 Sie entscheidet innert 48 Stunden seit der Zuführung; dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 232 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF180001Qualifizierte sexuelle Nötigung etc. und WiderrufBerufung; Urteil; Gesuchsteller; Tatverdacht; Privatkläger; Aussage; Privatklägerin; Dringend; Staatsanwalt; Verfahren; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Person; Dringenden; Entscheid; Berufungsgericht; Verteidigung; Kollusionsgefahr; Haftentlassungsgesuch; Vorinstanz; Erstinstanzlich; Verfahrens; Verfahren; Haftgr; Erstinstanzliche
ZHUH170249Verwahrung (Nachverfahren)Beschwerde; Beschwerdegegner; Massnahme; Bezirks; Bezirksgericht; Entscheid; Verwahrung; Drohung; Staatsanwaltschaft; Opfer; Urteil; Griff; Sicherheitshaft; Kinder; Übergriff; Gericht; Sexuellen; Handlung; Ordnete; Handlungen; Kindern; Beschwerdeverfahren; Anordnung; Entscheids; Schwere; Massnahmen; Vollzug; Angeordnet; Angefochtenen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2021.18 (AG.2021.419)Haftentlassungsgesuch und Anordnung von SicherheitshaftGesuch; Gesuchsteller; Massnahme; Massnahmen; Sicherheit; Massnahmenvollzug; Freiheit; August; Gesuchstellers; Werden; Behandlung; Untersuchungsgefängnis; Urteil; Vorzeitige; Sicherheitshaft; Weiter; Vorzeitigen; Worden; Setzen; Stationäre; Anhörung; Massnahmenvollzugs; Freiheitsstrafe; Hinweis; Führen; Verfahren; Delikte; Haftentlassung; Basel-Stadt; Psychotische
BSSB.2018.97 (AG.2018.684)Raub (Nötigungshandlung), versuchter Raub (Nötigungshandlung), mehrfacher Diebstahl, Sachbeschädigung sowie mehrfaches geringfügiges Vermögensdelikt (betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage)Gesuch; Gesuchgegner; Flucht; Staatsanwalt; Sicherheit; Berufung; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Oktober; Diebstahl; Schweiz; Verhandlung; Mehrfachen; Urteil; Verfahren; Freiheit; Fluchtgefahr; Werden; Diebstahls; Person; Monate; Fortsetzungsgefahr; Raubes; Gesuchgegners; Raubes; Gemäss; Freiheitsstrafe; Ersatzmassnahme; Monaten; Worden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 IV 277 (1B_407/2013)Art. 232 und 388 lit. b StPO; Haft nach Erlass des Berufungsurteils. Das Berufungsgericht muss sich im Urteil zur Frage der Haft aussprechen (E. 2.1-2.3). Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts kann noch nachträglich über diese Frage entscheiden, gestützt auf Art. 232 StPO (E. 2.4). Sie kann zuvor vorsorgliche Massnahmen i.S.von Art. 388 lit. b StPO anordnen (E. 2.5). Détention; Appel; Procédure; D'appel; Prononcé; Motif; Jugement; été; Motifs; Maintien; Sûreté; Octobre; Arrêt; Instance; Près; être; Première; Décision; Cours; Mesure; Juridiction; Après; Recourant; Peine; Recours; Direction; Consid; Public; Tribunal; Appel
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