Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA)
Art. 22 LPGA de 2024
Art. 22 Dispositions particulières Garantie des prestations
1? Le droit aux prestations est incessible; il ne peut être donné en gage. Toute cession ou mise en gage est nulle.
2? Les prestations accordées rétroactivement par l’assureur social peuvent en revanche être cédées:a. ? l’employeur ou ? une institution d’aide sociale publique ou privée dans la mesure où ceux-ci ont consenti des avances;b. ? l’assureur qui a pris provisoirement ? sa charge des prestations (1) .
(1) Rectifié par la Commission de rédaction de l’Ass. féd. (art. 33 LREC; [RO 1974 1051]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 22 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS170162 | Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; SchKG; Zahlung; Recht; Vorinstanz; Verrechnung; Betreibungsamt; Aufsichtsbehörde; Zahlungsbefehl; Prämie; Schuld; Beschwerdeverfahren; Kanton; Auszahlungsschei; Urteil; Schuldbetreibung; Rückerstattung; Betrag; Nichtigkeit; Forderung; Konkurs; Kantons; Forderungen; Verfahren; Prämien; Konkurssachen; Bundesgericht |
ZH | PS150139 | Pfändungsvollzug (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Betreibung; Renten; SchKG; Pfändung; Betreibungsamt; Existenz; Beschwerdeführerin; Schuldner; Pfändbar; Existenzminimum; Bundesgericht; Vorinstanz; Unpfändbarkeit; Säule; Gepfändet; Aufzuheben; Furttal; Urteil; Ergänzungsleistungen; Schuldners; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Dungsurkunde; Rechtsmissbrauch; Betreibungsamtes; Pfändungsurkunde; Sozialhilfe; Rentenpfändung; Aufzuheben |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2019/332 | Entscheid Art. 22 Abs. 2 lit. a ATSG. Drittauszahlung einer Nachzahlung. Vorschussleistungen der öffentlichen Fürsorge. Der Sinn und Zweck der einzelnen Rentenzahlungen besteht darin, den Existenzbedarf für den entsprechenden Monat zu decken. Bei einer Rentennachzahlung ändert sich nichts an diesem Sinn und Zweck. Die Nachzahlung muss deshalb primär zur (nachträglichen) Deckung des Existenzbedarfs in der Vergangenheit und nicht zur Deckung des laufenden oder des künftigen Existenzbedarfs verwendet werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. März 2020, IV 2019/332). | Zahlung; Franken; Rente; Beschwerde; Zahlungen; Drittauszahlung; Zeitraum; Vorschusszahlung; Beschwerdeführer; Vorschusszahlungen; Dienste; Gemeinde; Sozialversicherungsleistung; Sozialen; Rentennachzahlung; Deckung; Verrechnung; Existenzbedarf; Bevorschussende; AK-act; Erbracht; Existenzbedarfs; Bezahlt; Ausbezahlt; Invalidenrente; Sozialversicherungsleistungen; Vorschussleistungen; Verfügung; Gerichtskosten |
SG | EL 2018/19 | Entscheid Art. 22 ATSG. Art. 19 Abs. 4 ATSG. Art. 43 ATSG. Ergänzungsleistung. Fraglicher Anspruch auf eine ausländische Rente. Abtretung der allfälligen Rentenforderung? Vorschussleistung? Verfahrenssistierung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. August 2018, EL 2018/19). | Beschwerde; Rente; Beschwerdeführer; Einsprache; Ergänzungsleistung; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Recht; Einspracheverfahren; EL-Ansprecher; Entscheid; Sozialversicherung; Abtretung; EL-Durchführungsstelle; Verfahrensleitende; Franken; Sachverhalt; Zahlung; Sistierung; Einspracheverfahrens; Verfügungen; Anspruch; Müsse; Rechtsvertreter; Invalidenversicherung; Ergänzungsleistungen; Gesetzliche; Schweiz; Provisorische |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 V 466 (9C_330/2016) | Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2; Aufschub der Zahlung von Invalidenrenten. Die auf Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 basierende reglementarische Rentenaufschubsmöglichkeit der Vorsorgeeinrichtung besteht auch dann, wenn der Taggeldversicherer, der Taggelder für Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet hat, diese Leistungen im Umfang der nachträglich zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung zurückfordert. Änderung der Rechtsprechung (E. 3.4). | Invaliden; Reglement; Vorsorge; Rente; Krankentaggeld; Alter; Leistung; Arbeitgeber; Invalidenversicherung; Invalidenrente; Pensionskasse; Anspruch; Recht; Berufliche; Lohnes; Vollen; Vorsorgeeinrichtung; Beschwerde; Urteil; Lohnfortzahlung; Taggelder; Leistungen; Krankentaggelder; Sparbeitragsbefreiung; Koordination; Bestimmungen; Krankentaggeldversicherung; Entgangenen; Swica |
140 V 441 (8C_752/2013) | Art. 8 ff. AVIG; Art. 93 Abs. 1 SchKG; beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Das für einen ganzen Kalendermonat von der Zwangsvollstreckungsbehörde im Rahmen einer Lohnpfändung festgesetzte betreibungsrechtliche Existenzminimum darf von der Arbeitslosenkasse nicht pro rata temporis auf den Zeitraum des innerhalb einer Kontrollperiode (Kalendermonat) zustehenden Arbeitslosentaggeldanspruchs umgerechnet werden. Eine solche Abschöpfung des Ersatzeinkommens unterhalb des betreibungsrechtlich fixierten Existenzminimums zuhanden des Betreibungsamtes ist nicht rechtens (E. 3). | Existenzminimum; Beschwerde; Betreibungs; SchKG; Monatlich; Arbeitslosenkasse; Existenzminimums; Betreibungsrechtlich; Stehende; Arbeitslosenentschädigung; Zwangsvollstreckung; Betreibungsrechtliche; Monatliche; Betrag; Betreibungsamt; Zustehende; Schuldner; Arbeitslosenversicherung; Beschwerdeführer; Leistungen; Abzug; Kalendermonat; Höhe; Einkommen; Verfügung; Arbeitslosentaggeld; Zustehenden; Zwangsvollstreckungsbehörde; Lohnpfändung; Verwaltung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1284/2018 | Rentenanspruch | Beschwerde; Kinder; Kinderrente; Beschwerdeführer; Zahlung; Akten; Recht; BVGer; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; BVGer-act; IV-act; Verfügung; Verfahren; Urteil; Auszahlung; Anspruch; Unterhalt; Unterhalts; Zahlen; Leistungen; Rente; Liegende; Eltern; Dokument; Beschwerdeführers; Angefochtene; Vorinstanzliche; IVSTA |
C-4355/2019 | Invalidenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Verzugszins; Verfügung; Zahlung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfügungen; Rente; BVGer; Renten; Verzugszinsen; Angefochten; Partei; Angefochtene; Angefochtenen; Rechtsvertreterin; IVSTA; Parteien; Verfahren; Entscheid; Verzugszinsberechtigung; Zahlungen; Bundesverwaltungsgericht; Anfechtungsgegenstand; Verfahrens; Anspruch; Entschieden; Rentenleistung; Beschwerdeverfahren; Gesprochen |