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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 205 CPP dal 2023

Art. 205 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 205 Obbligo di comparire, impedimento e mancata comparizione

1 Chi è oggetto di una citazione emessa da un’autorit? penale deve darvi seguito.

2 Chi è impedito di dar seguito a una citazione deve comunicarlo senza indugio all’autorit? citante; l’impedimento va motivato e per quanto possibile provato.

3 Una citazione può essere revocata per gravi motivi. La revoca ha effetto soltanto dal momento in cui è stata notificata al citato.

4 Chi ingiustificatamente non d? seguito a una citazione da parte del pubblico ministero, dell’autorit? penale delle contravvenzioni o del giudice o lo fa troppo tardi può essere punito con una multa disciplinare e tradotto all’autorit? citante con la forza pubblica.

5 Sono fatte salve le disposizioni concernenti la procedura contumaciale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 205 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren; Opfer
ZHUH150030Schlussverfügung / Rechnung Beschwerde; Beschwerdeführer; Stadtrichteramt; Einsprache; Recht; Einvernahme; Verfahren; Rückzug; Vorladung; Verfahren; Akten; Beschwerdeführers; Amtlichen; Hausarzt; Gesuch; Bundesgerichts; Unentschuldigt; Wesentlichen; Eingabe; Entscheid; Befehl; Gericht; Beistand; Verteidiger; Bestellung; Hinweis; Verfahrens; Akteneinsicht; Bezirks
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
BSBES.2020.84 (AG.2020.320)Rückzugsfolge bei Fernbleiben von der Einvernahme im StrafbefehlsverfahrenSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Januar; Februar; Einvernahme; Einsprache; Verfahren; Verfügung; Ausland; Vorladung; Schreiben; Stunde; Einvernahmetermin; Krankheit; Stunden; Beschwerdeverfahren; Termin; Worden; Strafbefehl; Werden; Angefochtenen; Schuldig; Möglich; Einspracheverfahren; Einschreiben; Gericht; Verfahrens; Verteidiger
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 IV 82 (6B_908/2013)Art. 3 und 355 Abs. 2 StPO; Verfahren bei Einsprache, Säumnis nach Vorladung, Rückzugsfiktion. Die Bestimmungen der StPO sind im Gesamtzusammenhang des Gesetzes auszulegen (E. 2.5). Die gesetzliche Fiktion, wonach bei unentschuldigtem Fernbleiben die Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen gilt, gelangt nur zur Anwendung, wenn der Einsprecher tatsächlich Kenntnis von der Vorladung und damit auch von den Säumnisfolgen hat. Vorbehalten bleiben Fälle rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (E. 2.7). Einsprache; Vorladung; Recht; Schuldig; Beschwerde; Befehl; Verfahren; Zustellung; Rechts; Unentschuldigt; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Urteil; Gerichtliche; Setze; Fernbleiben; Einvernahme; Verzichte; Zurückgezogen; Rückzug; Säumnis; Grundsätze; Unentschuldigte; Person; Vorinstanz; Rechtsschutz; Desinteresse
92 I 259Art. 4 BV; Beweisabnahme im Verwaltungsverfahren. Wann können beweisbildende Auskünfte nach Bündner Recht auf dem Wege der "amtlichen Erhebung" eingeholt werden? Ausschluss der telephonischen Vernehmung von Zeugen. In einem Verfahren, das einen Eingriff in die persönliche Freiheit zum Gegenstand hat, hat der Betroffene grundsätzlich Anspruch darauf, vom Ergebnis des Beweisverfahrens Kenntnis zu nehmen und dazu Stellung zu beziehen. Zeuge; Zeugen; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beweis; Beschwerdeführers; Entscheid; Telephonisch; Amtliche; Telephonische; Behörde; Arbeitgeber; Ehefrau; Stellung; Trimmis; Wiesen; Angefochtenen; amtliche; Vernehmung; Recht; Vormundschaftsbehörde; Kreises; Dörfer; Verweisung; Aussage; Amtlichen; Anhörung; Erwägungen; Departement; Sind

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2021.12Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Entscheid; Ordnungsbusse; Beschwerde; Vorladung; Zeuge; Einzelrichter; Unentschuldigt; Person; Entscheide; Hinzufügen; Tribunal; Vorgeladen; Behörde; Einvernahme; öffnen; Gebühr; Filter; BStGer; Vorgeladene; Schriftlich; Unentschuldigten; StBOG; Säumnis; Gebührenrahmen; Erschien
SN.2020.30Säumnis; Disziplinarmassnahme (Art. 64 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 205 Abs. 4 StPO)Verfahren; Ordnungsbusse; Vorladung; Bundesstrafgericht; Urteilseröffnung; Vorgeladen; Bundesstrafgerichts; Kammer; Hauptverhandlung; Vorsitzende; Unentschuldigt; Mündlich; Verfahrensleitung; Gericht; Person; Tribunal; Verfahrenskosten; Vorgeladene; Beschwerde; Empfang; Disziplinarmassnahme; Mündlichen; Gebühr; Ordnungsbussen; Kommentar; Verursacht; Aufwand; Zugestellt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Weder Kommentar zur StPO2014
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