Art. 200 Joint conciliation authorities
1 In disputes relating to the tenancy and lease of residential and business property, the conciliation authority shall comprise a chairperson and an equal number of representatives of each of the parties.
2 In disputes under the Gender Equality Act of 24 March 1995 (1) , the conciliation authority shall comprise a chairperson and an equal number of representatives of the employer and employee and of the public and private sectors; the genders must be equally represented.
(1) SR 151.1Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NG130008 | Paritätische Schlichtung | Pacht; Landwirtschaftliche; Schlichtung; Paritätische; Geschäftsräume; Streitigkeiten; Paritätischen; Kanton; Landwirtschaftlichen; Miete; Pachtsachen; Schlichtungsbehörde; Geschäftsräumen; Friedensrichter; Landwirtschaftlicher; Unterstellen; Erfasst; Stünde; Kantonen; Frei; Erwägungen; Obergerichts:; Getan; Greift; Hauser/Schweri/Lieber; GOG-Kommentar; Obergericht; Zivilkammer |
ZH | NP130005 | Schlichtungsverfahren | Schlichtung; Klage; Gericht; örtlich; Einzelgericht; Partei; Berufung; Klagebewilligung; Parteien; Zuständig; Recht; Beklagten; Gerichtsstand; Schlichtungsbehörde; Zuständigkeit; Schlichtungsverfahren; Unzuständig; Behörde; Friedensrichteramt; Sachlich; Winterthur; Verfahren; Wohnsitz; Entscheid; örtliche; Berufungsverfahren; Schlichtungsbehörden; Bezirksgericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB140012 | Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Uster vom 30. April 2014 (BV130028-I) | Rekurs; Rekurrent; Rekursgegnerin; Rekurrenten; Schlichter; Verbände; Schlichtungsbehörde; Miete; Mieter; Vorschlag; Recht; Bezirks; Interesse; Vorschlags; Tischen; Bezirksgericht; Entscheid; Interessen; Vorschlagsrecht; Wahlvorschläge; Wahlvorschlag; Wahlbehörde; Vorgeschlagen; Beschluss; Beisitzer; Pacht; Person; Verfahren; Paritätisch |
ZH | VR140005 | Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Meilen vom 3. Juni 2014 (BP140051) | Rekurrent; Rekurs; Rekurrenten; Verbände; Rekursgegner; Schlichtungsbehörde; Schlichter; Miete; Wahlbehörde; Mieter; Interesse; Recht; Bezirk; Interessen; Vorschlag; Tischen; Verband; Wahlvorschläge; Mitglied; Beschluss; Vorgeschlagen; Pacht; Gehör; Paritätisch; Verfahren; Vorgeschlagene; Wählt; Paritätische; Vermieter |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 47 (4A_191/2019) | Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). | Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Sachlich; Zivil; Eintreten; Paritätisch; Urteil; Sachliche; Prozess; Paritätische; Zuständigkeit; Miete; Schlichtungsverfahren; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Partei; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Pacht; Geschäftsräumen; Recht; Entscheid; Gericht; Beschwerde; Streitigkeit |
141 III 439 | Art. 122 Abs. 2 BV; Art. 3 sowie 200 Abs. 1 ZPO; Grundsatz der paritätischen Vertretung bei den Paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen. Der bundesrechtlich festgeschriebene Grundsatz der paritätischen Vertretung bei den Schlichtungsbehörden bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen stellt eine Ausnahme von der Autonomie der Kantone bei der Organisation der Gerichte und der Schlichtungsbehörden in Zivilsachen dar (E. 2). Als Schlichter vermieter- und mieterseits soll nur tätig sein, wer eindeutig der Vermieter- oder der Mieterseite zugeordnet werden kann. Der Umstand, dass eine Person Mitglied eines vorschlagsberechtigten Mieterverbands ist, erlaubt noch nicht, sie eindeutig der Mieterseite zuzuordnen. Eine eindeutige Zuordnung zur Mieterseite setzt zusätzlich voraus, dass die betreffende Person auch das Vertrauen des Interessenverbands geniesst, was sich darin ausdrückt, dass dieser sie zur Wahl vorschlägt (E. 3 und 4.1). | Miete; Mieter; Beschwerde; Schlichtungsbehörde; Mitglied; Bezirks; Beschwerdeführer; Mieterseite; Bezirksgericht; Beschwerdegegnerin; Person; Pacht; Parität; Spahn; Eindeutig; Schlichter; Vermieter; Interessen; Vorgeschlagen; Zivil; Meilen; Regula; Schlichtungsbehörden; Mieterverband; Verband; Paritätischen; Kanton; Wahlbehörde; Beschluss; Mieterinnen |