Code de procédure civile (CPC)
Art. 19 CPC de 2023
Art. 19 Juridiction gracieuse
Sauf disposition contraire de la loi, le tribunal ou l’autorité du domicile ou du siège du requérant est impérativement compétent pour statuer sur les affaires relevant de la juridiction gracieuse.
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Art. 19 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210009 | Hinterlegung | Sicherheit; Konkurs; Fahren; Stellerin; Gericht; Gesuch; Verfahre; Leistung; Antrag; Cherheitsleistun; Hinterlegung; Sicherheitsl; Gesuchstellerin; Sicherheitsleistung; Gericht; Verfahren; Konkurses; Konkursamt; Berufung; Materie; Gestellt; Widerruf; Stellen; Kursgericht; Obergericht; Gemäss; Schuldnerin; Materiellen |
ZH | LF210010 | Hinterlegung | Konkurs; Iderruf; Sicherheit; Gericht; Fahren; Leistung; Verfahren; Cherheitsleistung; Gesuch; Hinterlegung; Sicherheitsleistung; Schweizerisc; Antrag; Konkursg; Forder; Stellerin; Widerruf; Konkurswiderruf; Verfahrens; Gesuchstelle; Gericht; Rsgericht; Konkurses; Erfül; Gläubiger; Sicherheitsleistungen; Konkursgericht; Gesuchsteller |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 III 12 (5A_87/2022) | Regeste a Art. 519 ff. und 540 ZGB ; Art. 71 und 206 Abs. 2 ZPO ; Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren. Klagen mehrere Kläger gegen mehrere Beklagte auf Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung oder auf Feststellung der Erbunwürdigkeit einer bestimmten Person, bilden die Prozessparteien aktiv- und passivseitig einfache Streitgenossenschaften (E. 3.1.1.3 und 3.1.1.4). Rechtsfolgen für das Schlichtungsverfahren (E. 3.1.2). | Schlichtungs; Klage; Partei; Klagebewilligung; Parteien; Beschwerde; Schlichtungsverhandlung; Streit; Schlichtungsverfahren; Gültig; Entscheid; Streitgenosse; Beschwerdeführer; Friedensrichter; Streitgenossen; Gericht; Klagte; Urteil; Verhandlung; Zivilprozess; Einfache; Verfahren; Schlichtungsversuch; Schlichtungsverfahrens; Obergericht; Ungültigkeit; Person; Beschwerdegegner |
142 III 638 (4A_105/2016) | Art. 212 ZPO; Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde. Muss die Schlichtungsbehörde von ihrer Entscheidkompetenz gemäss Art. 212 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen, wenn sie formell ein Entscheidverfahren eröffnet hat und die Parteien in dessen Rahmen hat plädieren lassen? Frage verneint (E. 3.1-3.4).
| Schlichtungsbehörde; Entscheid; Partei; Parteien; Urteil; Entscheidverfahren; Zivilprozessordnung; Antrag; Fällen; Beschwerde; Klagende; Botschaft; Urteilsvorschlag; Recht; Beschwerdeführerin; ZPO; Formell; Streitwert; Erledigung; Schlichtungsversuch; Erwägung; RICKLI; Klagebewilligung; Friedensrichterin; |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4781/2019 | Öffentlichkeitsprinzip | Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Zugang; Schlichtung; Verfahren; Schlichtungs; Verfahren; Daten; Schlichtungsverfahren; Dokument; Öffentlichkeit; Dokumente; Urteil; Bundes; Behörde; Interesse; Verfahrens; EDÖB; Zugangs; Informationen; Gesuch; Verfügung; Recht; BVGer; Person; Dokumenten; Medien |
E-5935/2018 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staat; Verfügung; Person; Verfahren; Staatsangehörigkeit; Flüchtling; Familie; Recht; Vorinstanz; Wegweisung; Aufenthalt; Aufenthalts; Flüchtlingseigenschaft; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; äthiopische; Gericht; Identität; Personen; Verfahrens; Äthiopien; Angefochtene; Schweiz; Eritreische; Herkunft; Lebens |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
LEUENBERGER, UFFER-TOBLER | Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen | 1999 |