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Urteil Obergericht des Kantons Zürich (ZH)

Kopfdaten
Kanton:ZH
Fallnummer:LF210009
Instanz:Obergericht des Kantons Zürich
Abteilung:II. Zivilkammer
Obergericht des Kantons Zürich Entscheid LF210009 vom 08.06.2021 (ZH)
Datum:08.06.2021
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Hinterlegung
Schlagwörter : Sicherheit; Konkurs; Fahren; Stellerin; Gericht; Gesuch; Verfahre; Leistung; Antrag; Cherheitsleistun; Hinterlegung; Sicherheitsl; Gesuchstellerin; Sicherheitsleistung; Gericht; Verfahren; Konkurses; Konkursamt; Berufung; Materie; Gestellt; Widerruf; Stellen; Kursgericht; Obergericht; Gemäss; Schuldnerin; Materiellen
Rechtsnorm: Art. 106 ZPO ; Art. 19 ZPO ; Art. 196 KG ; Art. 99 ZPO ;
Referenz BGE:88 III 68;
Kommentar zugewiesen:
Spühler, Basler Kommentar zur ZPO, Art. 321 ZPO ; Art. 311 ZPO, 2017
Weitere Kommentare:
Entscheid

Obergericht des Kantons Zürich

  1. Zivilkammer

    Geschäfts - Nr.: LF210009- O/U

    Dr. M. Sarbach und Ersatzrichter

    Mitwirkend:

    in Sachen

    1. ,

Gesuchstellerin und Berufungsklägerin

Erwägungen:

1.

1.1. Am tt.mm.2019 wurde über

1.

Die erstinstanzlichen A kten wurden beigezogen (act. 1

spruchreif.

TERC,HBIand II, Vorbem. zu A rt. 308 N

Art.

RUNN/EB ROLLE,R

B

2. Aufl. 2010, Art. 195 N 7) -

RUNNE/BROLLE,R2. Aufl. 201 0

ANSF RITZSC/HANUS LRICWHALD,ESRchuldbetreibung und Kon-

Art. 195 NA8;NHSF RITZSC/HHAENSU LRICWHALDE, R

kurs nach schweizerischem Recht, Band 2, 3. Aufl. 1993, S. 108). Dabei wird

Der Gedanke eines Konkurswiderrufs bei Sicherstellung der Gläubiger ist dem SchKG auch nicht grundsätzlich fremd: Gemäss Art. 196 SchKG kann der Ko

reibung und Konkurs nach schweizerischem Recht, Band 2, S. 108) .

kurs bei ausgeschlagener Erbschaft widerrufen werden, wenn für die Schulden Schuldbet(d.h. die im Konkurs angemeldeten Forderungen und die Masseschulden ; SK

langt, dass neben dem Forderungsbetrag auch

SchKG

AL-BO, TArtT. 196 N 2 ) Sicherheit geleistet wird. Auch

grund des Nachlassvertrags bedarf es einer Sicherstellung

Ende der materiellen Prozesse sowie die

Ob im konkreten Fall eine Sicherheitsleistung

Gl

erlangen und wie die Interessen der betroffenen

Kosten der materie

sein (vgl.

(Art.

BGE 88 III 68 E. 6e gestellt werden

bei einem Antrag

auf Konkurswiderruf vo (BJM 1966 S. 130; H

cht von vornherein ausser Betracht. Das

    1. Das schweizerische Recht kennt keine allgemeinen

      che Sicherheitsleistungen unterscheiden. Materiell rechtliche finden s ich im materiellen Privatrecht, insbesondere im ZGB und OR

      cherheitsleistun

      liche Hinterlegungen sind gemäss § 141 GOG/ZH

      gen , wobei der Hinterlegungsanspruch glaubhaft zu machen ist

      gen.

      (Avgl.

      105 II 273 E. 2). Örtlich ist nach Art. 19 ZPO grundsätzlich das Ge sitz der gesuchstellenden Partei zuständig.

    2. Prozessuale Sicherheiten bezwecken, einen Verfahrensbetei

      Fall zu sichern, dass ihm zustehende Ansprüche wegen der Dauer eines Verfa rens oder wegen des prozessualen Tätigwerdens eines anderen Verfahrensbeteiligten nicht erfüllt werden. Sie können vom Gericht auf Antrag oder von Amtes

      wegen angeordnet werden (vgl. zum GanzenOTIRIOKOSTRON,IDSie SSicherheit

      leistung i m Privatrecht: eine rechtsdogmatische und rechtsvergleich

      OTIRIOKSOTRO,NIS

      S. 60)

      P

      suchung zum deutschen und schweizerischen rivatrecht, Diss. 2016, S. 43 ff., Sicherheit für die Parteientschädigung (Art. 99 ZPO) . Das Gesuch der

      S. 56 ff. ). Das schweizerische Verfahre stellerin um Hinterlegung zielt auf eine Sicherheitsleistung in diesem S

      schiedentlich prozessuale Sicherheitsl

      wenn auch indirekt : Die Gesuchstellerin wi

    3. Prozessuale Sicherheiten w betreffende Verfahren führt, angeordnet. Die Ford

gericht Zurzach. Für einen Antrag auf W id

stellerin Sicherheit leisten will, ist

Abs.

ALTESROLENTHA, DLeErRWiderruf des Ko nhen der D. _

rses, Diss. 1958, S. 19 ; vgl. oben, E. 2.4.). Einen Antrag au

kuEntgegennahme von f

ist die Gerichtskasse des Konkursgerichts nicht zuständig . Mit der Durch des Konkurses ist vielmehr das Konkursamt betraut. Dieses übernimmt die samte Abwicklung des Konkurses, wozu etwa auch die Verwahrung von G

hat die Gesuchstellerin jedoch noch nicht gestellt

, sondern led

nerin beabsichtigte Sicherheitsleistung hätte daher beim Konkursamt zu erfolgen

vorliegend beim Konkursamt Thalwil. Ist die Schuldnerin

Voraussetzungen

gen der Schuldnerin gehört (vgl. Art. 223 Abs.

trä 2 SchKG)

kursgericht einen entsprechenden Antrag stellen . Dieses wird prüf en

kurswiderrufsvoraussetzungen von Art. 195 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG erfüllt sind, in s

wiesen, die Finanzierung des Widerrufs sei d

besondere ob die erfolgte Hinterlegung hierfür genügt und

nenfalls den Widerruf des Konkurses aussprechen. Dass die Vor in

bei ihr gestellte Hinterlegungsg esuch nicht eingetreten ist, ist im

nicht zu beanstanden, wenn auch die

3.

Ausgangsgemäss wird die Gesuchstellerin für das Berufungs verfahren

1. Die Berufung wird abgewiesen. Die Verfügung

pflichtig (Art. 106 Abs. 1 ZPO). Die Gerichtskosten für d

marischen Verfahren des Bezirksgerichts

fahren sind in Anwendung von § 12 Abs. 1 und

bestätigt.

Dies ist

Obergericht des Kantons Zürich

Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. S. Kröger

versandt am:

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