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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 186 LEF dal 2023

Art. 186 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 186 dell’ammissione dell’opposizione

Se l’opposizione è stata ammessa, si sospende l’esecuzione ed il creditore, per far valere il suo diritto, deve seguire la procedura ordinaria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 186 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-10-105KonkurseröffnungKonkurs; Beschwerde; Vorladung; Zugestellt; Schuldner; Schuldnerin; Maloja; Bezirksgericht; Zustellung; Kantons; Konkursentscheid; SchKG; Konkurseröffnung; Bezirksgerichtspräsidium; Verfahren; Schriebener; Postsendung; Gilt; Graubünden; Kantonsgericht; Schuldbetreibung; Entscheid; Gesuch; Bundesgericht; Zugestellte; Vorinstanz; Konkursandrohung; Stellte
GRSKG-06-69Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schrift; SchKG; Wechsels; Treibung; Recht; Terschrift; Rechtsvorschlag; Unterschrift; Schung; Gegner; Fälschung; Beschwerdegegner; Einrede; Sammenarbeit; Schäft; Chuldner; Zusammenarbeit; Kanton; Wechselbetreibung; Kantonsgericht; Einreden; Verfahren; Partei; Schuss; Forderung
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