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Code de procédure civile (CPC)

Art. 180 CPC de 2023

Art. 180 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 180 Production des titres

1 Une copie du titre peut être produite ? la place de l’original. Le tribunal ou les parties peuvent exiger la production de l’original ou d’une copie certifiée conforme lorsqu’il y a des raisons fondées de douter de l’authenticité du titre.

2 Lorsque des éléments d’un document volumineux sont invoqués ? titre de preuve, ceux-ci doivent être signalés.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 180 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220048RechtsöffnungGesuch; Recht; Beschwerde; Gesuchsgegner; Vollmacht; Richter; Gesuchsteller; Richterin; Ausstand; Beschwerdeverfahren; Gericht; Gesuchstellern; Entscheid; Partei; Vorinstanzliche; Gesuchsgegners; Unentgeltliche; Bundesgericht; Rechtspflege; Schweiz; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Datum; Schweizer; Verfahren; MwH; Ausstandsgr; Erstinstanzliche; Kopie; Partei
ZHHG150128ForderungKonkurs; Sitin; Kursitin; Konkursitin; Klagte; Klagten; Beklagten; Betrag; Liquidation; Serienanlage; Beweis; Gutachten; Liquidationswert; Forderung; Rungs; Behauptet; Überschuldung; Liquidationswerte; Schaden; Aktive; Duplik; Behauptete; Aktiven; Liquidationswerten; Sicht; Bestritten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.14 (AG.2021.158)Scheidung Beschwerde; Dezember; Beschwerdeführer; Dezember; Zivilgericht; Entscheid; Februar; Beweis; Verfügung; Zustellung; Februar; Eingabe; Zivilgerichts; Januar; Beweismittel; Werden; Adresse; Januar; Betreffe; Begründung; Betreffen; Betreffend; Beschwerdeführers; Beweismittelergänzung; Angefochten; Angefochtene; Scheidung; Seiner; Stellt; Entscheide
BSBEZ.2017.13 (AG.2017.650)ForderungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Gesellschaft; Schaden; Beschwerdegegnerin; Recht; Entscheid; Basel; Verfahren; Gläubiger; Erstinstanzliche; Klage; Auflage; Verfahren; Bereich; Konkurs; Bereicherung; Vorliegende; [Hrsg]; Behauptet; Schweizer; Rechtlich; Zivilgericht; Staatsanwaltschaft; Behauptung; Pflicht; Befehl; Schweizerische
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 453 (5A_648/2016)Art. 178 ZPO; Begriff der Echtheit einer Urkunde. Art. 178 ZPO betrifft nur die Echtheit im engeren Sinne, also die Frage, ob die Urkunde von derjenigen Person stammt, die als Urheber erkennbar ist. Art. 178 ZPO betrifft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde (E. 3). Echtheit; Urkunde; Richtigkeit; Zivilprozess; Urteil; Urkunden; Inhaltliche; Botschaft; Unterschrift; Recht; Beschwerde; Zivilprozessordnung; Echtheit; Urheber; Erkennbar; Echtheit; Recht; Partei; Inhaltlichen; Zweifel; Bestreitung; Lehre; Aussteller; Erkennbare; Dokument; ZPO;
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