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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 180CPC from 2023

Art. 180 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 180 Production of physical records

1 A copy of the physical record may be produced in place of the original. The court or a party may request that the original or an officially certified copy be produced if there is justified doubt as to the authenticity of the physical record.

2 If parts of a lengthy physical record are cited as evidence, those parts must be highlighted.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 180 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220048RechtsöffnungGesuch; Recht; Beschwerde; Gesuchsgegner; Vollmacht; Richter; Gesuchsteller; Richterin; Ausstand; Beschwerdeverfahren; Gericht; Gesuchstellern; Entscheid; Partei; Vorinstanzliche; Gesuchsgegners; Unentgeltliche; Bundesgericht; Rechtspflege; Schweiz; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Datum; Schweizer; Verfahren; MwH; Ausstandsgr; Erstinstanzliche; Kopie; Partei
ZHHG150128ForderungKonkurs; Sitin; Kursitin; Konkursitin; Klagte; Klagten; Beklagten; Betrag; Liquidation; Serienanlage; Beweis; Gutachten; Liquidationswert; Forderung; Rungs; Behauptet; Überschuldung; Liquidationswerte; Schaden; Aktive; Duplik; Behauptete; Aktiven; Liquidationswerten; Sicht; Bestritten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.14 (AG.2021.158)Scheidung Beschwerde; Dezember; Beschwerdeführer; Dezember; Zivilgericht; Entscheid; Februar; Beweis; Verfügung; Zustellung; Februar; Eingabe; Zivilgerichts; Januar; Beweismittel; Werden; Adresse; Januar; Betreffe; Begründung; Betreffen; Betreffend; Beschwerdeführers; Beweismittelergänzung; Angefochten; Angefochtene; Scheidung; Seiner; Stellt; Entscheide
BSBEZ.2017.13 (AG.2017.650)ForderungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Gesellschaft; Schaden; Beschwerdegegnerin; Recht; Entscheid; Basel; Verfahren; Gläubiger; Erstinstanzliche; Klage; Auflage; Verfahren; Bereich; Konkurs; Bereicherung; Vorliegende; [Hrsg]; Behauptet; Schweizer; Rechtlich; Zivilgericht; Staatsanwaltschaft; Behauptung; Pflicht; Befehl; Schweizerische
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 453 (5A_648/2016)Art. 178 ZPO; Begriff der Echtheit einer Urkunde. Art. 178 ZPO betrifft nur die Echtheit im engeren Sinne, also die Frage, ob die Urkunde von derjenigen Person stammt, die als Urheber erkennbar ist. Art. 178 ZPO betrifft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde (E. 3). Echtheit; Urkunde; Richtigkeit; Zivilprozess; Urteil; Urkunden; Inhaltliche; Botschaft; Unterschrift; Recht; Beschwerde; Zivilprozessordnung; Echtheit; Urheber; Erkennbar; Echtheit; Recht; Partei; Inhaltlichen; Zweifel; Bestreitung; Lehre; Aussteller; Erkennbare; Dokument; ZPO;
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