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Obligationenrecht (OR)

Art. 173 OR vom 2023

Art. 173 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 173 c. Umfang der Haftung

1 Der Abtretende haftet vermöge der Gewährleistung nur für den empfangenen Gegenwert nebst Zinsen und überdies für die Kosten der Abtretung und des erfolglosen Vorgehens gegen den Schuldner.

2 Geht eine Forderung von Gesetzes wegen auf einen andern über, so haftet der bisherige Gläubiger weder für den Bestand der Forderung noch für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 173 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZK2-09-82KollokationsklageBerufung; Berufungs; Klagte; Fungsbeklagte; Honorar; Rufungsbeklagte; Berufungsbeklagte; Klagten; Fungskläger; Beklagten; Fungsbeklagten; Recht; Berufungskläger; Rufungsbeklagten; Forderung; Berufungsbeklagten; Stanz; Spruch; Urteil; Höhe; Gungen; Abtretung; Vorinstanz; Barung; Lichen
GRSKA-07-10KollokationKonkurs; Forderung; Schwerde; Derungen; Beschwerde; Kollokation; Forderungen; SchKG; Gläubiger; Kollokations; Onsplan; Recht; Kationsplan; Kursamt; Honorar; Kollokationsplan; Konkursamt; Schuld; Meldete; Rechnung; Anwalt; Angemeldet; Liquidator; Angemeldete; Schädigung; Richts

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 III 1Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten; Art. 173 ZGB. Die Betreibung einer Ehefrau gegen eine Kommanditgesellschaft, der ihr Ehemann angehört, fällt nicht unter das Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten, auch wenn der Ehemann der einzige Komplementär und die betreibende Ehefrau die einzige Kommanditärin dieser Gesellschaft ist. Gesellschaft; Schaad; Betreibung; Erich; Kommanditgesellschaft; Gesellschafter; HARTMANN; Konkurs; Recht; Kommanditär; Zwangsvollstreckung; Ehefrau; Ehegatten; Ehemann; Verbot; SIEGWART; Einzige; Komplementär; Rechte; Beschwerde; Kommanditärin; Schuldbetreibung; Gesellschaftsvermögen; Kommanditgesellschaft; Kommanditsumme; Konkurskammer; Schuldbetreibungs; Obergericht; Kantonale
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