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Gender Equality Act (GEA)

Art. 17GEA from 2020

Art. 17 Gender Equality Act (GEA) drucken

Art. 17 Final Provisions Transitional provision

Claims in terms of Article 5 paragraph 1 letter d are assessed under the new law provided the civil law action has been raised subsequent to the Act coming into force or the competent authority of first instance has not issued a ruling up to that point in time.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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