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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 158 CPP dal 2023

Art. 158 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 158 Informazioni nel primo interrogatorio

1 All’inizio del primo interrogatorio la polizia o il pubblico ministero informano l’imputato in una lingua a lui comprensibile che:

  • a. è stata avviata una procedura preliminare nei suoi confronti e su quali reati;
  • b. ha facolt? di non rispondere e di non collaborare;
  • c. ha il diritto di designare un difensore o di chiedere se del caso un difensore d’ufficio;
  • d. può esigere la presenza di un traduttore o interprete.
  • 2 Se le informazioni di cui al capoverso 1 non sono fornite, l’interrogatorio non può essere utilizzato.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 158 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Fahre; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Hinweis; Staatsanwalt; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Freiheit; Person
    ZHSB220086Drohung etc.Schuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägerin; Verteidigung; Sinne; Privatklägers; Aussage; Urteil; Tasche; Vorinstanz; Aussagen; Recht; Schlag; Habe; Kopfstoss; Berufung; Äusserung; Schlah; Recht; Tätlichkeit; Drohung; Einkaufstasche; Amtlich; Amtliche; Bezug; Verfahren; Geldstrafe
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2020.199 (AG.2021.51)Gesuch um AktenentfernungBeschwerde; Beschwerdeführer; Polizei; Werden; Aussage; Rapport; Beweis; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Verfahren; Worden; Könne; Oktober; Polizeibeamte; Beschwerdeführers; Person; Gemacht; Hinweis; Polizeirapport; Diesem; Werden; Welche; Polizeibeamten; Vorliegend; Weisen; Würde; Hätte; Verfügung; Bereits
    BSSB.2019.63 (AG.2020.626)betreffend mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen das StrassenverkehrsgesetzBerufung; Berufungskläger; Verkehr; Werden; Urteil; Verfahren; Rechts; Verkehrsregeln; Mehrfach; Richtung; Verletzung; Kontrollschild; Stellt; Gemäss; Stehen; Gefahren; Strassen; Worden; Weiter; Verfahrens; Welche; Rechtsmittel; Zuzüglich; Urteils; Ausstand; Videoaufnahme; Gericht; Delikte; Reduzierte; Widerhandlung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 IV 28Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Einvernahme; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugen; Beschuldigt; Polizei; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Staatsanwalt; Einzuvernehmen; Befragt; Verwertbar; Recht; Verpflichtet; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Ehefrau; Befragung; Prozess
    141 IV 178Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 56 lit. f StPO; Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts. Ausstandspflicht der beiden verfahrensleitenden Staatsanwälte wegen wiederholter und krasser Verfahrensfehler bejaht (E. 3). Beschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Beschwerdeführer; Staatsanwalts; Verfahren; Einvernahme; Schuldig; Verteidiger; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Anschein; Ausstand; Amtliche; Befangenheit; Verteidigung; Urteil; Objektiv; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Verfahren; Beschuldigte; Hinweis; Beschwerdeführers; Beschuldigte; Untersuchungsrichter; Umstände; Aussage

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BV.2020.39, BV.2020.40, BV.2020.41Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einvernahme; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Bundes; Verfahren; Ausstand; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Verwaltung; Recht; Entscheid; Direktionsbereich; Verfolgung; Hinzufügen; Filter; öffnen; Verfügung; Teilnahme; Verwaltungsstrafverfahren; Verteidiger; Untersuchung; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht
    RP.2020.47Auslieferung an die Tschechische Republik. Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Bundes; Gericht; Auslieferungshaft; Beschwerdekammer; Verfahren; Bundesstrafgericht; Republik; Entscheid; Beschwerdeführers; Tschechische; Verfahren; Auslieferungshaftbefehl; Bundesstrafgerichts; Eingabe; Ersucht; Einvernahme; Verfahrens; Staat; Rechtshilfe; Ersuchte; Anlässlich; Verfolgte; Fluchtgefahr; Rechtspflege

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Verweis Godenzi Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
    Gunhild Godenzi Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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