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Loi sur l’égalité (LEg)

Art. 15 LEg de 2020

Art. 15 Loi sur l’égalité (LEg) drucken

Art. 15 Services de consultation

La Confédération peut allouer des aides financières ? des organisations privées:

  • a. qui informent et conseillent les femmes dans la vie professionnelle;
  • b. qui assistent, en matière de réinsertion professionnelle, les femmes et les hommes ayant interrompu leur activité lucrative pour se consacrer ? des tâches familiales.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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