E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Gender Equality Act (GEA)

Art. 15GEA from 2020

Art. 15 Gender Equality Act (GEA) drucken

Art. 15 Advice centres

The federal government may grant financial aid to private institutions for:

  • a. the provision of advice and information to working women;
  • b. the encouragement of the reintegration of women and men who have interrupted their working activities in order to fulfil family duties.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz