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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 145CPC from 2023

Art. 145 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 145 Suspension of limitation periods

1 Statutory limitation periods or periods set by the court shall be suspended:

  • a. from the seventh day before Easter up to and including the seventh day after Easter;
  • b. from 15 July up to and including 15 August;
  • c. from 18 December up to and including 2 January.
  • 2 The suspension does not apply:

  • a. in conciliation proceedings;
  • b. in summary proceedings.
  • 3 Parties must be made aware of the exceptions provided in paragraph 2 above.

    4 The provisions of the DEBA (1) on debt enforcement holidays and suspension are reserved.

    (1) SR 281.1

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 145 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPF230002AusweisungBeschwerde; Mieter; Rechtsmittel; Verfahren; Frist; Entscheid; Vorinstanz; Vorinstanzlichen; Vermieterin; Rechtsmittelfrist; Blatt; Summarischen; Beschwerdeführer; Schweizerische; Gericht; Verspätet; Hinwil; Bezirksgerichtes; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Urteil; Ausweisung; Poststempel; Oberrichter; Einzelgericht; Treten; Verfügung; Gesetzlich; Mieters; Gesuchsgegner
    ZHLE220062EheschutzBerufung; Gesuchsgegner; Unterhalt; Partei; Unterhaltsbeiträge; Vorinstanz; Entscheid; Parteien; Urteil; Kinder; Gericht; Monatlich; Berufungsverfahren; Genügen; Begründung; Bezahlen; Gungen; Berufungsfrist; Eingabe; Anträge; Gesuchsgegners; MwH; Vorinstanzlichen; Bezifferte; Diesbezüglich; Rechtsbegehren; Berufungsanträge; Zürich; Mangel; Bundesgericht
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB190009Aufsichtsbeschwerde gegen ein Schreiben eines Bezirksgerichts betr. Fotoaufnahme eines GerichtssaalsGericht; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Aufsichts; Verhandlung; Beschwerdegegner; Zugänglich; Bezirksgericht; Aufsichtsbeschwerde; Gerichtsverhandlung; Gerichtssaal; Interesse; Dietikon; Verhandlungen; Informationen; Zugängliche; Quelle; Fotoaufnahme; Anspruch; Obergericht; Medien; Informationsfreiheit; Fotoaufnahmen; Beschwerdegegners; Verweigerung; Medienfreiheit; öffentlich; Aufsichtsrechtlich; Kommentar
    ZHVB190006Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 1. April 2019 (BA190002-L)Beschwerde; Aufsicht; Beschwerdeführer; Obergericht; Verwaltungskommission; Begründung; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Kommentar; Bezirksgericht; Eingabe; Kantons; Entscheid; Verfahrens; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Beschluss; Vorinstanzliche; Kommentar-Hauser/Schweri/Lieber; Oberrichterin; Begründet; Ziffer; Erweist; Schriftlich; Erwägungen; Formulierung; Anträge; Anwaltlich
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 III 404 (4A_593/2017)Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags der Schlichtungsbehörde (Art. 211 Abs. 1 ZPO); Stillstand der Fristen (Art. 145 ZPO). Bei der Berechnung der Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags ist der Fristenstillstand zu berücksichtigen. Der Ausschluss des Fristenstillstandes für das Schlichtungsverfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO) findet keine Anwendung (E. 4). Frist; Urteil; Ablehnung; Fristen; Urteilsvorschlag; Beschwerde; Fristenstillstand; Schlichtungsverfahren; Ablehnungsfrist; Zivilprozessordnung; Klage; Recht; Gerecht; Fristenstillstandes; Gelte; Angenommen; Partei; Wesentlichen; Verfahren; Zivilprozessordnung; Lehre; Bundesgericht; Klagebewilligung; Civile; Ausschluss; Fristgerecht
    143 III 149 (5A_834/2015)Art. 1 lit. c und 145 Abs. 1 und 4 ZPO; Art. 56 Ziff. 2, 63 und 265a Abs. 4 SchKG; Regelung der Gerichtsferien für die Frist zur Berufung gegen einen Entscheid, der die Klage über die Feststellung des neuen Vermögens abweist. Tragweite des Vorbehaltes gemäss Art. 145 Abs. 4 ZPO. Für die im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren eingeleitete Klage in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen sind auf die Fristen - insbesondere zur Anfechtung - nicht die Betreibungsferien, sondern die Gerichtsferien gemäss ZPO anwendbar (E. 2). Ferie; Azione; Dell'; Contro; Lett; Applica; Procedura; Termine; Esecutivo; Diritto; Termini; Delle; Esecutive; L'azione; Giudiziarie; Decisione; Nell'; Della; Appello; Civile; Senso; Accertamento; Ritorno; Giorni; Novembre; Dalla; Giorno; Gennaio; Ordinaria; Materia

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016
    Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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