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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 130 CPP dal 2023

Art. 130 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 130 Difesa obbligatoria

L’imputato deve essere difeso se:

  • a. la carcerazione preventiva, compreso un arresto provvisorio, è durata più di dieci giorni;
  • b. (1) rischia di subire una pena detentiva superiore a un anno, una misura privativa della libert? o l’espulsione;
  • c. a causa del suo stato fisico o mentale o per altri motivi non è in grado di tutelare sufficientemente i suoi interessi processuali e il rappresentante legale non è in grado di farlo in sua vece;
  • d. il pubblico ministero interviene personalmente dinanzi al tribunale di primo grado o al tribunale d’appello;
  • e. si procede con rito abbreviato (art. 358–362).
  • (1) Nuovo testo giusta l’all. n. 5 della LF del 20 mar. 2015 (Attuazione dell’art. 121 cpv. 3–6 Cost. sull’espulsione di stranieri che commettono reati), in vigore dal 1° ott. 2016 (RU 2016 2329; FF 2013 5163).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 130 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220102Mehrfache Drohung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Berufung; Vorinstanz; Dossier; Sinne; Verteidigung; Rungen; Drohung; Freiheit; Versucht; Freiheits; Versuchte; Amtlich; Privatklägers; Amtliche; Prot; Aussage; Freiheitsstrafe; Kontakt; Urteil; Staat; Recht; Erwiesen; Gewalt
    ZHSB210461Freiheitsberaubung etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Verteidigung; Privatklägers; Recht; Freiheit; Berufung; Video; Recht; Sinne; Vorinstanz; Urteil; Mitbeschuldigte; Freiheitsberaubung; Landes; Videoaufnahme; Erwiesen; Tatbestand; Mitbeschuldigten; Aufgr; Prot; Landesverweisung; Verteidiger; Videoaufnahmen; Liegenden; Einvernahme
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2020.77 (AG.2021.162)Ungehorsam gegen amtliche VerfügungenBerufung; Verfügung; Berufungskläger; Verfahren; Amtliche; Urteil; Massnahme; Verfügungen; Gemäss; Entscheid; Werden; Zivilgericht; Appellationsgericht; Vorsorgliche; März; Verfahrens; April; Verteidigung; Superprovisorisch; Worden; Hinweis; November; Schriftliche; Basel-Stadt; Strafsachen; Einzelgericht; Schuldig; November; Gericht; Ungehorsam
    BSBES.2020.131 (AG.2021.15)Abweisung des Gesuchs der amtlichen Verteidigung (Art. 132 StGB) (BGer 1B_72/2021 vom 09.04.2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Amtliche; Verteidigung; Gericht; Verfahren; Amtlichen; Rechtlich; Strafgericht; Staatsanwaltschaft; Strafgerichtspräsident; Werden; Verfahrens; Liegen; Entscheid; Kosten; November; Verteidiger; Gemäss; Vorliege; Person; Anklage; Bewilligt; Freiheitsstrafe; Welche; Vorliegend; Bewilligte; Beschuldigte; Anklageschrift; Tatsächlicher
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 172 (6B_572/2019)
    Regeste
    Art. 78 ff. BGG ; Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung); Art. 20 f. N-SIS-Verordnung; Art. 391 Abs. 2 StPO ; Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör. Gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegeben (E. 1.3).
    Landesverweisung; Ausschreibung; Verordnung; Recht; Gericht; Bundes; Beschwerde; Rechtliche; SIS-II-Verordnung; Schengen; Urteil; Berufung; N-SIS; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Erstinstanzlich; Informationssystem; Urteil; Beschwerdeführer; Schengener; Einreise; Gericht; Bundesgericht; Schweiz; Drittstaatsangehörige; N-SIS-Verordnung; Erläuterungen; Sachen; Drittstaatsangehörigen
    145 IV 407 (6B_90/2019)Art. 130 lit. d, 337 StPO; persönliches Erscheinen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, notwendige Verteidigung. Der Umstand, dass der Staatsanwalt vom erstinstanzlichen Richter zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, hindert ihn nicht, auf sein persönliches Erscheinen zu verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung nicht erfüllt sind und er von der Verfahrensleitung nicht zur persönlichen Vertretung der Anklage verpflichtet worden ist (E. 1).
    Regeste b
    aArt. 161 StGB; Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Insiderhandel. Das Merkmal der kursrelevanten vertraulichen Tatsache umfasst auch die Übernahmeabsichten einer Bank, soweit diese über informelle Sondierungen hinausgehen und ein bestimmtes Mass an Realisierungswahrscheinlichkeit erlangt haben. Deren Vertraulichkeit kann sich daraus ergeben, dass die Übernahmeverhandlungen unter einem Codenamen geführt werden. Ob die vertrauliche Tatsache geeignet ist, bei deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen, beurteilt sich danach, ob ein vernünftiger Anleger die Information mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde (E. 3).
    Beschwerde; Beschwerdeführer; Übernahme; Vorinstanz; Verteidigung; Urteil; Aktie; Bundes; Aktien; Verhandlung; Tatsache; Anklage; Vertraulich; Hauptverhandlung; Angefochtene; Bundesanwaltschaft; Verteidiger; Recht; Verfahren; Vertrauliche; FinfraG; Verfahrens; Notwendige; Person; Beschwerdeführers; Erheblich; Angefochtenes; Mandat; Insider; Gericht

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-5660/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Schwerde; Beschwerde; Frist; Beschwerdeführer; Verfügung; Vorinstanz; Kostenvorschuss; Anwalts; Urteil; Rechtsvertreter; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Sanktion; Unverschuldet; Wiederherstellung; Fristwiederherstellung; Hilfsperson; FINMA; Vorliegenden; Partei; Verfahren; Gesuch; Fristen; Rechtlich; Macht; Anwaltskanzlei; Kanzlei; Kostenvorschusses; Veröffentlichung; Richter

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
    RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Verbrecherische; Urteil; Absicht; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Pyrotechnische; Personen; Sprengstoffe; Pyrotechnischen; Giftige; Verfahren; Bundesgericht; Recht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Verbrecherischer; Täter; Vorinstanz; Verteidigung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    SchmidPraxiskommentar, 2. Aufl. Zürich, St. Gallen2013
    Viktor Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Zürich2010
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