
Art. 124 Agid a victimas
Confederaziun e chantuns procuran che persunas ch’èn vegnidas pregiuditgadas tras in delict en lur integritad corporala, psichica u sexuala, obtegnian agid e vegnian er indemnisadas commensuradamain, sch’ellas èn vegnidas en difficultads economicas pervia dal delict.
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Art. 124 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220462 | Rechtswidrige Einreise | Beschuldigte; Staat; Staaten; Schweiz; Einreise; Recht; Beschuldigten; Flüchtling; Staatenlose; Berufung; Gericht; Anerkennung; Urteil; Vorinstanz; Staatenlosigkeit; Geldstrafe; Staatenlosen; Bundesgericht; Deutschland; Flüchtlingskonvention; Entscheid; Verfahren; Staatenlosenübereinkommen; Rechtfertigungsgr; Flüchtlinge; Person; Aufenthalt; Verfahren |
SG | OH 2009/8 | Entscheid Art. 12 Abs. 2 aOHG: Bemessung der Genugtuung für die Eltern eines Tötungsopfers. Massgeblich bei der Bemessung der Genugtuung ist das nach objektiven Kriterien feststellbare, durch die Straftat erlittene Leid. Dabei ist die finanzielle Situation der ansprechenden Person grundsätzlich nicht zu beachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. August 2010, OH 2009/8). | Genugtuung; Rekurrenten; Bemessung; Opfer; Vorinstanz; Recht; Getötete; Getöteten; Eltern; Verhältnisse; Person; Entschädigung; Situation; Bundesgericht; Auffassung; Gallen; Enkel; Hinweise; Umstände; Verfügung; Einkommen; Zehntner; Anspruch; Fälle |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2021.149 | - | Entschädigung; Opfer; Einkommen; Apos; Schaden; Recht; Höhe; Berechnung; Opferhilfe; Beschwerde; Urteil; Betrag; Beschwerdeführers; Schadens; Fassung; Direktschaden; Ehefrau; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Einkommens; Gesuch; Hilfe; Sicherheit; Entscheid; Person |
SG | OH 2009/8 | Entscheid Art. 12 Abs. 2 aOHG: Bemessung der Genugtuung für die Eltern eines Tötungsopfers. Massgeblich bei der Bemessung der Genugtuung ist das nach objektiven Kriterien feststellbare, durch die Straftat erlittene Leid. Dabei ist die finanzielle Situation der ansprechenden Person grundsätzlich nicht zu beachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. August 2010, OH 2009/8). | Genugtuung; Rekurrenten; Bemessung; Opfer; Vorinstanz; Recht; Getötete; Getöteten; Eltern; Verhältnisse; Person; Entschädigung; Situation; Bundesgericht; Auffassung; Gallen; Enkel; Hinweise; Umstände; Verfügung; Einkommen; Zehntner; Anspruch; Fälle |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 V 337 | Art. 141 und 142 ZGB; Art. 22 und 25a FZG; Art. 73 BVG; Art. 50 ATSG; Art. 135 OG: Vergleich über die Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung. Die Parteien können nicht nur im Scheidungsverfahren, sondern auch im Prozess vor dem Versicherungsgericht über die Durchführung der Teilung der Austrittsleistungen einen Vergleich abschliessen. Das Verhältnis der Teilung ist dagegen zwingend im Scheidungsverfahren festzulegen. (Erw. 2.2 bis 2.4) Im Verfahren vor dem Versicherungsgericht können die Parteien hingegen über zivilrechtliche Punkte (insbesondere betreffend Güterrecht) keinen Vergleich abschliessen. (Erw. 3.1) | Teilung; Vorsorge; Vergleich; Scheidung; Austrittsleistung; Versicherungsgericht; Ehegatte; Scheidungsgericht; Ehegatten; Parteien; Verfahren; Vergleiche; Gericht; Vergleiches; Austrittsleistungen; Entscheid; Regelung; Vorsorgeguthaben; Genehmigung; Sozialversicherung; Vorsorgeeinrichtung; Vorbezug; Vereinbarung; Zeitpunkt; Scheidungsverfahren; Verhältnis; Auseinandersetzung; Einrichtungen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar zum Opferhilfegesetz | 2005 |