StGB Art. 122 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 122 StGB vom 2023

Art. 122 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 122 3. Körperverletzung. Schwere Körperverletzung (1)

Wer vorsätzlich einen Menschen lebensgefährlich verletzt,wer vorsätzlich den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar macht, einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht, das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt,wer vorsätzlich eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht,

Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 122 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230291vorsätzliche Tötung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger
ZHSB220060RaufhandelZelle; Beschuldigte; Privatkläger; Verletzung; Auseinandersetzung; Anklage; Beschuldigten; Vorinstanz; Verletzungen; Beruf; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Tätlichkeit; Sekunden; Raufhandel; Tätlichkeiten; Faust; Urteil; Körperverletzung; Gericht; Stuhl; Staatsanwaltschaft; Viertel
Dieser Artikel erzielt 325 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV130004Umteilung Prozess Nr. DG130002-H des Bezirksgerichts Pfäffikon i.S. der Parteien betreffend schwere Körperverletzung etc.Bezirksgericht; Pfäffikon; Verfahren; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Beschluss; Gericht; Winterthur; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Parteien; Geschworenengericht; Obergerichts; Ersatzrichter; Entscheid; Gerichtsschreiberin; Staatsanwaltschaft; Beschuldigter; Körperverletzung; Kassationsgericht; Urteil; Geschworenengerichts; Begründung; Vizepräsidentin; Beizug; Laienrichter; Verfahrens; Vorsitz
SOSTBER.2023.72-Beschuldigte; Privat; Privatkläger; Messer; Beschuldigten; Massnahme; Recht; Täter; Urteil; Staat; Beruf; Berufung; Körper; Apos; Körperverletzung; Solothurn; Geschädigte; Verletzung; Auskunftsperson; Stich; Marke:; Schuld
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Sinne; HIV-Infektion; Vorinstanz; HI-Virus; Personen; Urteil; Entscheid; Anklage; Rechtsprechung; Behandlung; Bundesgericht; Gesundheit; Geschädigten; Krankheit; Würdigung; Generalklausel; Infizierung; Tatbestand; Verbreitens; Freiheitsstrafe
139 IV 214 (6B_337/2012)Übertragung der HIV-Infektion durch ungeschützten Sexualverkehr; Körperverletzung. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der medizinischen Behandlungsfortschritte lässt sich heute nicht mehr sagen, dass die HIV-Infektion schon als solche lebensgefährlich im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist. Sie stellt indessen nach wie vor eine nachteilige pathologische Veränderung mit Krankheitswert dar und ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als einfache oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4). Infektion; Körper; Körperverletzung; Recht; HIV-Infektion; Sinne; Rechtsprechung; Virus; Behandlung; Bundesgericht; Wahrscheinlichkeit; Ziffer; Krankheit; Urteil; Kantons; HI-Virus; Recht; Infizierte; Medikamente; Genugtuung; Barkeit; HIV-Infizierte; Oberstaatsanwaltschaft; Übertragung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3800/2017AsylwiderrufRecht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; Quot;; Vorinstanz; Asylwiderruf; Schweiz; Urteil; Aberkennung; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Widerhandlung; Staat; Interesse; Verfahren; Akten; Vergewaltigung; Busse; Handlungen; Massnahme; Recht
F-6589/2014ÜbrigesBundes; Ausreise; Ausreisebeschränkung; Kantons; Rayon; Rayonverbot; Verfügung; Recht; Verfahren; Verfahren; Bundesamt; Sachverhalt; Gewalt; Massnahme; Vorinstanz; Ausreisebeschränkungen; Sport; Person; League; Begründung; Bundesverwaltungsgericht; Akten; Kantonspolizei; Champions; ändig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.67Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB) und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB), jeweils i.V.m. Art. 98 LFG
Beschuldigte; Anflug; Bremse; Schirm; Unfall; Beschuldigten; Privatkläger; Bundes; Gericht; Strömung; Prüfung; Urteil; Queranflug; Gleitschirm; Körper; Pilot; Apos;; Recht; Täter; Höhe; Absturz; Strömungsabriss; ändig
CA.2019.18Berufung teilweise Anfechtung des Urteils, mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung teilweise mehrfache Widerhandlung gegen das SprengstoffgesetzVerfahren; Beschuldigte; Urteil; Bundes; Apos;; Beschuldigten; Berufung; Verfahrens; Kammer; Verfahren; Entschädigung; Bundesgericht; Stunden; Bundesstrafgericht; Freiheitsstrafe; Urteils; Verfahrenskosten; Bundesstrafgerichts; Sprengkörper; Auslagen; Vorinstanz; Sinne; Dispositiv; Dispositivziffer; Berufungsverfahren; Person; Probezeit; Verschulden; Gefährdung; Absicht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchweizerPraxis, 4. Auflage2021
RothBasler 4.Auflage2019