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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 121 BGG vom 2022

Art. 121 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 121 7. Kapitel: Revision, Erläuterung und Berichtigung

1. Abschnitt: Revision Verletzung von Verfahrensvorschriften

Die Revision eines Entscheids des Bundesgerichts kann verlangt werden, wenn:

  • a. die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts oder über den Ausstand verletzt worden sind;
  • b. das Gericht einer Partei mehr oder, ohne dass das Gesetz es erlaubt, anderes zugesprochen hat, als sie selbst verlangt hat, oder weniger als die Gegenpartei anerkannt hat;
  • c. einzelne Anträge unbeurteilt geblieben sind;
  • d. das Gericht in den Akten liegende erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt hat.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 121 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRKSK-09-34definitive RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Schwerde; Beschwerde; Bundes; Entscheid; Bezirksgericht; Kanton; Verfahren; Kantons; Bünden; SchKG; Schuld; Bundesgericht; Graubünden; Forderung; Bezirksgerichtspräsident; Rechtsmittel; Urteil; Definitive; Betriebene; Deführer; Vorladung; Mentsverfügung; Betreibung; Brief; Tonsgericht; Revision

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGEL 2014/13Entscheid Beurteilung eines Einspracheentscheids, der hinsichtlich des anrechenbaren Mietzinses und des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf einen Entscheid des Bundesgerichts vollzieht und fortführt und im Übrigen den Einspracheanträgen Rechnung getragen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. November 2015, EL 2014/13).Entscheid vom 18. November 2015BesetzungPräsidentin Karin Huber-Studerus, Versicherungsrichter Ralph Jöhl, Versicherungsrichterin Miriam Lendfers; Gerichtsschreiberin Fides HautleGeschäftsnr.EL 2014/13ParteienA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin Hannelore Fuchs, Kirchstrasse 27, Beschwerde; Lebens; Beschwerdeführerin; Lebensbedarf; Einsprache; Mietzins; Verfügung; Bundes; Bundesgericht; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Beiträge; Vater; Anspruch; Person; Ergänzungsleistung; Einspracheentscheid; Sozialversicherungsanstalt; AHV-Beiträge; Bundesgerichts; Bezügerin; Stehende; Personen; Hypothetische; Anrechnung; Gallen; Urteil; Wäre; Verfahren; Monatlich
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 238 (4F_7/2020)
    Regeste
    Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1).
    Revision; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Verfahren; Revisionsgesuchs; Beweis; Entscheid; Beschwerde; Tatsachen; Beweismittel; Entdeckt; Entdeckte; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Träglich; Revisionsgr; Trete; Kognition; Revisionsgesuchsteller; Generalversammlung; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Revisionsverfahren; Entdeckten
    146 IV 185 (1B_442/2019)
    Regeste
     a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2).
    Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-564/2022Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Beschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Wiedererwägung; Trete; Verfügung; Verfahren; Recht; Revision; Zuständig; Urteil; Beweismittel; Wiedererwägungsgesuch; Gesuch; Verfahrens; Beschwerdeführers; Nichteintreten; Dokument; Behandlung; Bundesverwaltungsgerichts; Haftbefehl; Interpol; Angefochten; Flüchtlingseigenschaft; Zuständig; Gemachte; Schweiz; Entstanden; Türkei; Nichteintretensentscheid
    E-6947/2019Familienzusammenführung (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Familie; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; Verfügung; Verfahren; Sinne; Staat; Recht; Einbezug; Partner; Gesuch; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkung; Schweiz; Familienasyl; Staatsangehörigkeit; Person; Tibet; Mitwirkungspflicht; Partners; Vorinstanz; Herkunft; Reichte; Urteil; Verfahrens; Chinesische; […]-; Region

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CR.2021.5Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Beschwerde; Gericht; Entscheid; Auslieferung; öffnen; Hinzufügen; Filter; Urteil; Sachen; Beschwerdekammer; StBOG; Verfahren; Bundesgericht; Tatsachen; Revisionsgesuch; Entscheide; Urteile; Verfahren; Gericht; Partei; Bundesstrafgericht; Justiz; Berufungskammer; Bundesamt; Bundesstrafgerichts; Gesuchstellers; Rechtshilfe
    CR.2020.13Revisionsgesuch gegen den Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2020.70 vom 3. Juni 2020 (Art. 37 Abs. 2 lit. a, 38a, 40 Abs. 1 StBOG i.V.m. Art. 121-129 BGG) Bundes; Beschwerde; Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Entscheid; Revisionsgesuch; Rechtskraft; Berufungskammer; Rechtsmittel; Bundesgericht; Verfahren; Justiz; Verfahren; StBOG; Konten; Rechtshilfe; Bundesamt; Gesuchstellers; Sachen; Schlussverfügung; Liegende; Partei; Tatsachen; Bundesgesetz; Sachverhalt

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    MARCEL ALEXANDER NIGGLI, PETER ÜBERSAX, HANS WIPRÄCHTIGERHRSG.Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz2008
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