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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 11 LAINF dal 2023

Art. 11 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 11 Mezzi ausiliari

1 L’assicurato ha diritto ai mezzi ausiliari atti a compensare un pregiudizio fisico o funzionale. Il Consiglio federale ne compila l’elenco.

2 I mezzi ausiliari devono essere semplici ed adeguati. Sono dati in propriet? o in prestito.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 11 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2017/100Entscheid Art. 11 Abs. 1 UVG. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Kosten eines Elektrorollstuhls durch den Unfallversicherer waren zum Zeitpunkt des Einspracheentscheids nicht erfüllt. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Februar 2019, UV 2017/100). Beschwerde; Elektrorollstuhl; Beschwerdeführer; Suva-act; Versicherte; Selbst; Selbständig; Kosten; Bewege; Bewegen; Einsprache; Rollstuhl; Bericht; Elektrorollstuhls; Station; Einspracheentscheid; Hilfsmittel; Oktober; Anspruch; Beschwerdegegnerin; Führt; Versicherten; Januar; Notwendig; Aufgrund; Zweckmässig; Führte; Gegeben
SGUV 2015/25Entscheid Art. 10 f. UVG. Art. 19 UVG. Festlegung des Zeitpunkts des Fallabschlusses. Bejahung eines Rentenanspruchs entsprechend einem 20%igen Invaliditätsgrad basierend auf einem Prozentvergleich. Bejahung des Taggeldanspruchs ab verfügter Einstellung bis zum Rentenbeginn, da der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war. Nichteintreten mangels Rechtsschutzinteresses bezüglich Hilfsmittel und Kostenübernahme für Kontrolluntersuchungen, da die bis zum Einspracheentscheid entstandenen Kosten für die Irisprintlinsen und augenärztlichen Kontrollen von der Beschwerdegegnerin bereits übernommen worden waren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Juni 2017, UV 2015/25).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_536/2017. Beschwerde; Sicher; UV-act; Beschwerdeführer; Kommen; Taggeld; Beschwerdegegnerin; Unfall; Versicherte; Irisprintlinse; Anspruch; Leistung; Liegen; Studium; Gleich; Gallen; Beschwerdeführers; Einsprache; Tätigkeit; Kosten; Versichert; September; Versicherung; Arbeitsunfähigkeit; Seinem; Januar; Taggelder

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2017/100Entscheid Art. 11 Abs. 1 UVG. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Kosten eines Elektrorollstuhls durch den Unfallversicherer waren zum Zeitpunkt des Einspracheentscheids nicht erfüllt. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Februar 2019, UV 2017/100). Beschwerde; Elektrorollstuhl; Beschwerdeführer; Suva-act; Selbständig; Bewege; Bewegen; Einsprache; Elektrorollstuhls; Rollstuhl; Bericht; Station; Einspracheentscheid; Hilfsmittel; Anspruch; Beschwerdegegnerin; Recht; Zweckmässig; Unfallversicherung; Pflegezentrum; Zweck; Urteil; Schweizer; Deutlich; Zeitpunkt; Fortbewegen; Antrieb; Verfügung; Bewegen
SGUV 2015/25Entscheid Art. 10 f. UVG. Art. 19 UVG. Festlegung des Zeitpunkts des Fallabschlusses. Bejahung eines Rentenanspruchs entsprechend einem 20%igen Invaliditätsgrad basierend auf einem Prozentvergleich. Bejahung des Taggeldanspruchs ab verfügter Einstellung bis zum Rentenbeginn, da der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war. Nichteintreten mangels Rechtsschutzinteresses bezüglich Hilfsmittel und Kostenübernahme für Kontrolluntersuchungen, da die bis zum Einspracheentscheid entstandenen Kosten für die Irisprintlinsen und augenärztlichen Kontrollen von der Beschwerdegegnerin bereits übernommen worden waren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Juni 2017, UV 2015/25).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_536/2017. Beschwerde; UV-act; Beschwerdeführer; Taggeld; Beschwerdegegnerin; Unfall; Irisprintlinse; Rente; Anspruch; Recht; Studium; Leistung; Gallen; Beschwerdeführers; Einsprache; Versicherung; Taggelder; Arbeitsunfähigkeit; Fallabschluss; Behandlung; StGallen; Hilfsmittel; Einspracheentscheid; Swica; Renten; Arbeitsfähigkeit; IV-act
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 63 (4A_442/2018)Art. 75 ATSG; Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2). Arbeit; Arbeitgeber; Person; Einsatzbetrieb; Arbeitnehmer; Verleiher; Regress; Beschwerde; Regressprivileg; Hinweis; Personal; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Unfall; Personalverleih; Haftung; Berufen; Haftungs; Prämien; Zweck; Obligatorisch;Wortlaut; Unfallversicherung; Rückgriff; Hinweise; Recht; Betrieb; Bundesgericht
143 V 148 (8C_527/2016)Art. 10, 11, 12, 13, 19 Abs. 1 (Satz 2), Art. 21 Abs. 1 UVG; Art. 1 Abs. 2, Art. 6 Abs. 2 HVUV; Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG nach Fallabschluss. Art. 21 Abs. 1 UVG, wonach der Unfallversicherer für Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG aufkommt, wenn der Versicherte Bezüger einer Invalidenrente der Unfallversicherung ist und eine der in lit. a-d dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt nur, wenn es um die (erstmalige) Zusprache einer solchen Leistung geht. Sie betrifft den Fall nicht, in welchem deren weitere Gewährung über den Fallabschluss hinaus resp. eine spätere Reparatur, Anpassung oder Erneuerung zur Diskussion steht. Hier besteht eine bedarfsabhängige Besitzstandsgarantie über den Fallabschluss hinaus (E. 6). Fallabschluss; Heilbehandlung; Hilfsmittel; Leistung; Unfall; Anspruch; Beschwerde; Brille; Brillen; Visuskontrollen; Brillenanpassungen; Unfallversicherung; Rente; Leistungen; Invalidenrente; Verfügung; Fallen; Taggeld; Unfallversicherer; Hilfsmittelanspruch; Hinaus; Gewährt; Recht; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; ärztliche; Behandlung; Gesundheit; Sinne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5801/2012Zuteilung zu den PrämientarifenBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Einsprache; Aufschiebende; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Partei; Interesse; Zwischenverfügung; Generali; Skischule; Parteien; Urteil; Aufschiebenden; Bundesgericht; Parteientschädigung; Standslosigkeit; Angefochtene; Vorinstanzliche; Prämien; Erhoben; Entscheid; Vorinstanzlichen; Entschädigung
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