KVG Art. 11 -

Einleitung zur Rechtsnorm KVG:



Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in der Schweiz regelt die obligatorische Krankenversicherung, die für alle Personen in der Schweiz verpflichtend ist. Es legt fest, welche Leistungen von den Krankenversicherern erbracht werden müssen, wie die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen. Das KVG enthält auch Bestimmungen zur Prämienfestsetzung, Aufsicht über die Krankenversicherer und Finanzierung des Gesundheitssystems, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung hat.

Der Art. 11 KVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Art. 11 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/5Entscheid Art. 36 Abs. 2 KVV. Bei vor der Abreise ins Ausland geplanter Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Ausland, kann, wenn wie vorliegend keine Ausnahmeregelung zutrifft, keine Kostenübernahme zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgen. So sind die Kosten von Behandlungen im Ausland von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur dann zu tragen, wenn die Merkmale des Notfalls (Unaufschiebbarkeit der Behandlung aus medizinischen Gründen und die Unangemessenheit der Rückkehr in die Schweiz) erfüllt sind (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2019, KV 2018/5). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_584/2019. Behandlung; Schweiz; Versicherung; Ausland; Immunisierungstherapie; Leistungen; Notfall; Ehemann; Behandlungen; Center; Krankenpflegeversicherung; Krebsleiden; Klinik; Keytruda; Institut; Rückkehr; Medikament; Abreise; Recht; Institute; Medikamente; Rückreise; Leistungspflicht; Zusammenhang; Willen; Krebsleidens
SGKV-SG 2007/5Entscheid Art. 12 Vo-EG: Anspruch auf eine IPV für das Jahr 2007; massgebendes Einkommen bei Zuzug einer Person aus einem anderen Kanton (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Juli 2008, KV-SG 2007/5). Kanton; Prämienverbilligung; Gallen; Recht; Vorinstanz; Rekurrent; Anspruch; Steuerdaten; Einkommen; Rekurrenten; Anspruchs; Reineinkommen; Steuerrecht; Quot; Person; Einsprache; Kantons; Verfügung; Zuzug; Rechtsvertreterin; Auslegung; Verhältnisse; Einkommens; Bezug; Einspracheentscheid; Rekurs; Abstellen; Berechnung; Kantone; ühre

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/5Entscheid Art. 36 Abs. 2 KVV. Bei vor der Abreise ins Ausland geplanter Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Ausland, kann, wenn wie vorliegend keine Ausnahmeregelung zutrifft, keine Kostenübernahme zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgen. So sind die Kosten von Behandlungen im Ausland von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur dann zu tragen, wenn die Merkmale des Notfalls (Unaufschiebbarkeit der Behandlung aus medizinischen Gründen und die Unangemessenheit der Rückkehr in die Schweiz) erfüllt sind (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2019, KV 2018/5). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_584/2019. Behandlung; Schweiz; Versicherung; Ausland; Immunisierungstherapie; Leistungen; Notfall; Ehemann; Behandlungen; Center; Krankenpflegeversicherung; Krebsleiden; Klinik; Keytruda; Institut; Rückkehr; Medikament; Abreise; Recht; Institute; Medikamente; Rückreise; Leistungspflicht; Zusammenhang; Willen; Krebsleidens
SGKV 2015/8Entscheid Ziff. 1.1 Anhang 1 KLV: kassenpflichtige therapeutische Massnahme: operative Reduktion der gesunden Brust zur Behebung einer Brustasymmetrie und Herstellung der physischen und psychischen Integrität der Patientin nach medizinisch indizierter Brustamputation oder teilweiser Brustentfernung. Pflichtleistung verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. März 2017, KV 2015/8). Brust; Krankheit; Asymmetrie; Quot; Eingriff; Beurteilung; Leistung; Erwägung; Brustasymmetrie; Grössendifferenz; Swica; Brüste; Pflichtleistung; Stellung; Beschwerden; Operation; Krankenpflegeversicherung; Narbe; Mammareduktion; Kostenübernahme; Stellungnahme; Einsprache; Leistungen; Reduktion; Differenz; ätsverletzend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 V 310Art. 2 FZA; Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71; Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 BV; Art. 3 KVG; Art. 2 Abs. 2 und 8 KVV: Ausnahme von der Versicherungspflicht in der schweizerischen Krankenversicherung. Art. 2 Abs. 2 und 8 KVV verstossen weder gegen das Gesetz noch gegen die Bundesverfassung noch gegen das FZA, soweit sie keine Befreiungsmöglichkeit vorsehen für Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, in der Schweiz wohnen, nach Titel II der Verordnung Nr. 1408/71 den schweizerischen Rechtsvorschriften unterstehen, über eine freiwillige private Krankenversicherung in einem Staat verfügen, dessen Rechtsvorschriften sie nach der Verordnung Nr. 1408/71 nicht mehr unterliegen, und bei denen der Grund dafür, dass sie sich in der Schweiz nicht oder nur zu kaum tragbaren Bedingungen im bisherigen Umfang zusatzversichern können, nicht in ihrem Alter und/oder Gesundheitszustand liegt. (Erw. 8 und 9) Versicherung; Person; Personen; Kranken; Recht; Versicherungspflicht; Schweiz; Krankenversicherung; Staat; Verordnung; Rechtsvorschriften; Gesundheit; /oder; Abgrenzung; Urteil; Bedingungen; Gesundheitszustand; Bundesrat; Obligatorium; Befreiung; Wohnsitz; Versicherungsschutz; Regel; Ausland; Ausnahmen
132 V 303Art. 89 Abs. 1 KVG: Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht ist zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten zwischen dem Kassenverband "santésuisse" und einem Leistungserbringer betreffend Verweigerung einer sog. Zahlstellen-Register-Nummer (ZSR-Nr.). (Erw. 4)
Leistung; Leistungserbringer; ZSR-Nr; Versicherer; Recht; Zulassung; ésuisse; Streitigkeit; Krankenpflege; Schiedsgericht; Krankenpflegeversicherung; Kasse; Urteil; Versicherern; Erteilung; Rechtsbeziehung; Voraussetzung; Streitigkeiten; Voraussetzungen; Zuständigkeit; Kassenverband; Entscheid; Zulassungsvoraussetzungen; Gesuch; -rechtlich; Schiedsgerichts; Verweigerung; Leistungserbringern; Zahlstellen-Register

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-124/2012Krankenversicherung (Übriges)Tarif; Tarife; Beschwerdeführerinnen; Sinne; Verfahren; Zwischenverfügung; Beschlüsse; Massnahme; Genehmigung; Referenztarife; Zwischenverfügungen; Hauptverfahren; Recht; Regierungsrat; Versicherungen; Postfach; Vorinstanz; Festsetzung; Bundesverwaltungsgericht; Massnahmen; Bundesgericht; Tariffestsetzung; Entscheid; Verfahrens; Parteien
C-6958/2008Krankenversicherung (Übriges)Prämie; Prämien; Reserve; Versicher; Reserven; Versicherer; Bundes; Kranken; Kanton; Verfügung; Kantone; Vorinstanz; Bundesrat; Preis; Kantonen; Prämiengenehmigung; Recht; Genehmigung; Krankenversicherer; Verfahren; Versicherern; Akten; ürden